Ischechoslowakei
(Prag)
Währung: Tschech. Kronen = Ke.
Mittelkurs vom 31. Dez. 25 = 12,433 für 100 Kronen.
„30. Juni 26 = 12,438 „ 100
1 Krone == 100 Heller.
Telegrammgebühren: M. —.12.
Schecks: Originalblankette sind bereits mit
Kec. —.04 verstempelt.
Alle anderen inländischen Schecks sowie Anweisungen,
die eine Laufzeit von nicht mehr als 8 Tagen vom Aus-
stellungsdatum an aufweisen, unterliegen einer Stempel-
gebühr von. . „0.000000. Ke. —10.
Bei Postschecks beträgt die Präsentierungsfrist 14 Tage.
Auslandsschecks mit einer Laufzeit bis zu 14 Ta-
gen nach Eintreffen in der Tschechoslowakei unterliegen
gleichfalls der Stempelgebühr von. . . . . . Ke.—.10.
Schecks, die diese Fristen überschreiten, sind mit 2°/00
zu versteuern, u. z. für jede angefangenen . . Kc. 100.—,
über Ke. 1 000.— jedoch für jede angefangenen Ke. 1 000.—.
Auslandsschecks, die das Wort „Scheck‘ im Text nicht
enthalten, müssen ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages
mit Kec. 1.— verstempelt werden.
Wechsel: Das Wort „Wechsel“ muß im Wechsel-
text stehen.
Als Akzept genügt die einfache Unterschrift.
Ist der Verfalltag ein Sonn- oder Feiertag, so ist
der Wechsel am nächsten Werktage zahlbar. Im Nicht-
zahlungsfalle muß der Protest spätestens am zweiten
Werktage nach dem Verfalltage erhoben werden.
Die Stempelabgabe erfolgt durch Verwendung
von Blanketten oder‘ durch behördliche Entwertung von
Stempelmarken.