Full text: Die Angestellten in der Wirtschaft

ermächtigt durch Ausführungsbestimmungen diejenigen Be- 
rufe zu bezeichnen, die in den Kreis der im 8 1 genannten 
Gruppen fallen. Das geschah durch die Aufstellung des 
sogenannten Berufskatalogs vom 8. März 1924, in dem 
alle die Tätigkeiten und Berufe dem Namen, ihrer Be- 
zeichnung nach aufgezählt sind, die als Angestelltenberufe 
im Sinne des AVG. gelten. Bei der überragenden Bedeutung, 
die diese Umgrenzung der Angestelltenschaft durch das 
AVG. in der Praxis erhalten hat und mangels einer exakten 
Begriffsbestimmung haben wir uns auch bei der Aus- 
wertung der Berufszählung im allgemeinen an die durch das 
AVG. gegebenen Richtlinien gehalten. Dabei ist nicht zu 
verkennen, daß auch der Berufskatalog seine Mängel hat und 
— wie jede Aufzählung — immer haben wird. Wenn auch 
allgemein Uebereinstimmung darüber besteht, daß weder die 
Berufsbezeichnung (die im Berufskatalog aufge- 
nommen wurde), noch die Gestaltung des Arbeits- 
vertrages, noch die Vorbildung eines Arbeitnehmers 
entscheidend für seine Stellung als Angestellter sind, sondern 
alle diese Momente nur wertvolle Anhaltspunkte bieten 
können, so kann nur allein die Funktion, die der 
Arbeitnehmer in der Wirtschaft maßgeblich 
ausübt, ihn zum Angestellten machen. 
Welche Funktionen aber nun als Angestelltentätigkeit 
angesehen werden, läßt sich im Grunde genommen nur 
historisch erklären und aus der Tradition ab- 
leiten, die von den sozialpolitischen Macht- 
verhältnissen entschieden wird. 
In diesem Sinne spricht auch die amtliche Statistik von 
einer „sozialen Schichtung der erwerbstätigen Bevölkerung“ 
und bringt in der Gliederung: Arbeiter, Angestellte, Selb- 
ständige die „betriebstechnische Ueber. und Unterordnung 
zum Ausdruck, da andere wesentliche Merkmale der sozialen 
Schichtung, wie das Einkommen, der Bildungsgrad, die gesell. 
schaftliche Wertschätzung, nicht berücksichtigt werden 
können“), 
Der Berufskatalog der Angestelltenversicherung ist un- 
vollständig einmal aus den technischen Schwierigkeiten 
heraus, alle Berufe und Beschäftigungsmöglichkeiten zu er- 
fassen und begrifflich festzulegen, er ist aber auch unvoll- 
ständig, weil er noch nicht in allen Punkten der herrschenden 
Verkehrssitte — wie sie vor allem durch die Tarifver- 
tragspraxis herausgebildet wird — Rechnung trägt. Ganz 
abgesehen davon, daß sich die Berufe ständig wandeln und 
1) Statistik des Deutschen Reichs Bd. 402/01 S. 218.
	        
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