I. Einleitung.
Der Buchhändler, der als Verleger die Geistesprodukte der
Schriftsteller in Buchform zu marktfähiger Ware macht oder als
Sortimenter die Erzeugnisse des Verlegers dem Käuferpublikum
vermittelt, untersteht als ordentlicher Kaufmann den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuchs.
Der Gesetzgeber hat aber in Berücksichtigung der Doppelnatur
des Buches neben das Handelsgesetzbuch das Urheberrecht an
Schriftwerken gestellt; jenes trägt dem Warencharakter des Buches
Rechnung, dieses seinen geistigen Werten. Das Buch ist nur bei
oberflächlicher Betrachtung eine Ware wie jeder andere Handels-
gegenstand. Waren, die in den Besitz eines Käufers übergehen,
werden im allgemeinen, wenn er nicht selbst Verkäufer ist, sondern
sie an andere ohne Gegenleistung weitergibt, seinen Besitzstand
vermindern, die Ware selbst wird verbraucht oder durch Gebrauch
zum mindesten im Werte verringert. Das gilt auch bis auf be-
sondere Ausnahmefälle vom Buch in seiner äußeren Form,
aber der Inhalt eines Buches, seine geistigen Werte, kann sein
Besitzer anderen nach Belieben nutzbar machen, ohne daß diese
Werte durch den Gebrauch geringer werden. Es beweist das, daß
das Buch einerseits ein greifbares Objekt, anderseits etwas rein
Geistiges ist. Gerh. Menz sagt hierüber!): „Als Träger der per-
zönlichen Wirkung des Autors, als Mittler einer geistigen Energie-
äußerung ist das Buch nicht reine Sache, nicht restlos objektivierte
tote Ware, sondern etwas Lebendiges. Es ist immer in irgend-
einer Art, bald mehr, bald weniger ausgesprochen und aufdringlich,
materialisierte Pädagogik.“
Eine weitere Besonderheit nimmt das Buch jeder anderen Ware
gegenüber für sich in Anspruch. Es ist ein Massenprodukt, das
heißt, es wird stets in größerer Anzahl von gleicher Art herge-
stellt, aber nicht — von wenigen Ausnahmen abgesehen — in
größeren Posten vom Kleinhandel, dem Sortiment, für den Verkauf
an das Publikum aufgenommen. In der Hauptsache ist schon das
einzelne Buch, das einzelne Exemplar einer Auflage, Handelsobjekt
zwischen Sortimenter und Verleger. Hieraus erklärt sich die
Organisation des deutschen Buchhandels, die das Zusammenfassen
der von den Verlegern gelieferten Einzelobjekte bezweckt, um sie
danach in Sammelsendungen an die Wiederverkäufer, die Sorti-
menter. weiterzugeben.
ı) Menz. Der deutsche Buchhandel. S. 20.