Full text : Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Die Klassenjustiz greift aber heute vielfach schon über auf repudlikanisch
 eingestellte Angeklagte, ein kleiner Beweis dafür, daß die
Justiz heute zu einem großen Teil nicht etwa bürgerlich ist, sondern
klaschistisch. Gute Beweise dafür haben wir bekommen anläßlich des
Volksentscheids, in dem es sich um die Frage der Fürstenabfindung
oder Enteignung handelte. Es fanden überall Demonstrationen statt.
Diese waren zum großen Teil keineswegs irgendwie parteipolitisch
eingestellt, sondern nur antimonarchistisch und antimilitaristisch, Ein
Beispiel: Im Demonstrationszug wurde ein Sarg umhergetragen, der
mit schwarzweißroter Fahne und eisernem Kreuz geschmückt war.
Er trug die Inschrift: „Ruhe sanft, Monarchie!” Also eine Darstellung,
die nur rein antimonarchistisch war; durchaus republikanisch, kann
man sagen, Die Träger sind verurteilt worden wegen groben Unfugs,
Das ist nur ein Fall, aber es gibt Hunderte solcher Fälle, in denen
Darstellungen solcher Art wegen groben Unfugs beanstandet worden
sind, obgleich sie nur antimonarchistische, nicht etwa proletarische
Gedanken zum Ausdruck brachten,
Daß natürlich die Politik sich im wesentlichen auch im Strafmaße
äußert, darüber brauche ich nichts zu sagen. Interessant ist folgendes:
 Wir hatten eine Versammlung der strafrechtlichen Vereinigung
 in Berlin, zusammengesetzt aus Verteidigern Berlins aller Rich:
tungen, Es wurde über Abschaffung des Staatsgerichtshofes gesprochen.
 Einer der bekanntesten völkischen Verteidiger beschwerte
sich darüber, daß dieser Staatsgerichtshof es gewagt habe, ungeheure
Urteile gegen Mitglieder der Organisation Consul zu fällen. Rechtsanwalt
 Rosenfeld, ein Sozialdemokrat, fragte darauf, wie hoch denn
die Strafen gewesen seien, Der völkische Anwalt antwortete: „Sechs
und zum Teil sogar acht Monate”. -
Nun fragt es sich, wie diesen Angriffen der, Klassenjustiz gegen
die proletarische Bewegung zu begegnen ist. In erster Linie wäre es
natürlich wünschenswert, wenn in einem jeden solchen Prozeß,
sowohl Zivil- wie auch Strafprozeß, jeder Angeklagte durch politisch
geschulte Verteidiger vertreten würde, Ich glaube jedoch, daß das
aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein wird. Einmal ist die
Verteidigung eine Geldfrage und zum anderen steht das Delikt und
das Straimaß sicher nicht immer im Einklang mit den aufgewendeten
Kosten, Damit ist keineswegs gesagt, daß die wegen geringer politischer
 Delikte Angeklagten ohne juridische Hilfe bleiben sollen. Wenn
man sich aber die ungeheure Zahl dieser kleinen Anklagen vergegenwärtigt,
 dann wird man auch verstehen, daß diese kleinen Anklagen
nicht als Einzelfall, sondern nur durch ihre Zusammenfassung als
Zahlengröße in der Oeffentlichkeit wirken, Wir sind daher in
Deutschland dazu übergegangen, sogenannte Rechtsauskunftsstellen
zu errichten, wo jeder politisch Angeklagte unentgeltlich Auskunft
erhält, Solche Rechtsauskunftsstellen gibt es in den Ortsgruppen
und den Bezirkssekretariaten der Roten Hilfe wie auch in verschiedenen
 Redaktionen der die Rote-Hilfe-Bewegung unterstützenden
Zeitungen, Auch hat die Rote Hilfe mit vielen für sie arbeitenden
Anwälten jeder Richtung Abkommen getroffen, wöchentlich ein oder
zwei Stunden unentgeltlich Rechtsauskünfte in ihrem Büro zu
erteilen, ;
In allen.Prozessen von einigermaßen Bedeutung. wird man aber
darauf achten müssen, gut geschulte politische Verteidiger zu stellen.

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