termine!) durch eine öffentliche Kasse, ferner innerhalb
des Weltpostvereins mittels Übersendung durch die
Post oder auf sonstige vom Reichskaunzler”) zu bestimmende
Weise auf Gefahr und Kosten des Berechtigten
gezahlt. Bei Zahlung der Zinsen im Post-Überweisungsund
Scheckverkehre können die Postgebühren mit Ausnahme
der Bestellgebühren auf die Reichskasse übernommen
werden. Die Bestimmung der Landeskassen,
durch welche Zinsen gezahlt werden, erfolgt durch den
Reichskanzler im Einvernehmen mit der Landesregietung
oder durch den Bundesrat®),
Kommt ‚die Sendung als unbestellbar zurück, so
unterbleiben weitere Sendungen, bis der Gläubiger die
richtige Adresse angezeigt hat.
Artikel IX.
(SS 22 und 23 des Gesetzes.)
Die Berichtigung der Zinsen kann erfolgen:
a) durch die DReichsschuldenkasse in Berlin
mittels Barzahlung oder, wenn dem Empfangsberechtigten
ein Girokonto bei der Reichsbank
eröffnet ist, durch Gutschrift auf dessen
Konto;
durch die Reichsbankhauptkasse, die sämtlichen
Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen
und mit Kasseneinrichtung versehenen
Reichsbanknebenstellen durch Barzahlung;
ec) mittels Übersendung durch die Post innerhalb
des Weltpostvereins.
Die BReichsschuldenverwaltung bestiimt, auf
welchem Wege die Zahlung erfolgen soll, und berücksichtigt
dabei tunlichst die Wünsche der
Gläubiger. Anträge au! eine Änderung des bisherigen
Zahlungsweges können für den nächsten
Fälligkeitstermin nur Berücksichtigung finden,
wenn sie bis zum ersten Tage des Monats vor
diesem Termin eingehen.
j
3) Die Zinsen der Entschädigungen auf Grund des Kriegs-Schädenschlußgesetzes
spätestens am Tälligkeitstage (Art. 17
Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Kriegsschäden.
Schlußgesetzes vom 7. 6. 1928, RGBI. I S. 159)
?) Jetzt vom Reichsminister der Finanzen.
star Eine Zinsenzahlung durch Landeskassen findet nicht mehr
A —