Full text : Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

liegt vor, wenn dem Gläubiger gegenüber keine Verpflichtung
 übernommen worden ist, zu einem bestimmten
 Zeitpunkte zu tilgen. Der Schuldner erfüllt
hier alle seine Verpflichtungen, indem er nur die
Zinsen zahlt. Die Rentenschuld ist eine kündbare,
wenn der Staat sich das Recht vorbehält, sie zu kündigen.
 Demgegenüber ist eine Tilgungsanleihe die, bei
der eine Verpflichtung eingegangen ist, sie nach bestimmten
 Grundsätzen zu den in der Anleiheurkunde
festgesetzten Zeitpunkten zu tilgen. Die {finanziellen
Methoden der Tilgung sind verschiedener Art (ratenweise
 Tilgung zu einem bestimmten Prozentsatze des
Gesamtkapitals unter Zuwachs der durch die Tilgung
ersparten Zinsen; Verwendung einer festen Summe
jährlich für die Tilgung neben dem Zinsenbedarf; verstärkte
 Tilgung; Gesamttilgung). Auch für die praktische
 Durchführung der Tilgung gibt es mehrere Möglichkeiten:
 entweder eine Tilgung lediglich durch Auslosung
 zur Rückzahlung zum Nennwert oder eine Tilgung
 lediglich durch Rückkauf (d. h. freihändigen Ankauf
 zum Tageskurse) oder eine Tilgung, bei der sich
der Schuldner das Recht vorbehält, durch Auslosung oder
Rückkauf die Anleihe zu tilgen, oder eine Tilgung durch
Auslosung zur Rückzahlung mit Aufschlag oder
endlich eine Tilgung, bei der die Stücke nach einem
festen Plan ausgelost und bei der jeweiligen Auslosung
einige Nummern mit besonderen Prämien gezogen
werden (Prämienanleihen). Ein Kündigungsrecht
 der Gläubiger kommt bei öffentlichen Anleihen
im allgemeinen nicht vor, weil dadurch die Verwaltung
 des Schuldenwesens in nicht erträglicher Weise
erschwert werden würde. Eine Ausnahme bildete die
deutsche Sparprämienanleihe von 1919, bei der dem
Inhaber eines Stückes vom 20. Jahr ab das Recht der
Kündigung zum Tilgungswert, d. h. zum Nennbetrage

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