fullscreen : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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seinem  Mitmenschen.  Er  ist  zu  nachlässig  iin  Gebrauch  der  verordneten ­
  Arzneien.  Eine  ganze  Reihe  von  Beobachtungen  hat  der
Krankenkontrolleur  zu  machen,  auf  die  das  Auge  des  staatlichen
oder  kommunalen  Wohnungsinspekteurs  nicht  gerichtet  ist.  Der
Wohnungsinspektor  hat  nur  die  Wohnungsvcrhültnissc  normaler,
gesunder  Menschen  zu  prüfen.  Der  Krankenkontrolleur  betrachtet
die  Wohnung  des  Erkrankten  unter  dem  Gesichtspunkt:  erlauben  die
eigenartigen  Wohnungsverhältnisse  des  so  oder  so  individuell  gearteten ­
  Patienten  einen  Erfolg  der  vom  Arzte  angeordneten  Kur?
Die  kommunale  oder  staatliche  Wohnungsinspektion  ist  daher,  will
man  der  Verbreitung  der  Geschlechtskrankheiten  feste  Schranken
setzen,  unzureichend.  Sie  muß  durch  eine  ständige  Beobachtung  der
Geschlechtskranken  von  Seiten  der  Krankenkontrollcurc  ergänzt
werden.
Um  die  gesundheitsgefährliche  Tätigkeit  der  Prostituierten  in
die  denkbar  engsten  Schranken  zu  bannen,  muß  man  sich  zur  Organisation ­
  der  sanitären  Wohnungskontrolle  der  Prostituierten  entschließen. ­
  Dehnt  man  die  Krankenversicherung  gesetzlich  auf  alle
Personen  mit  einem  Einkommen  bis  zu  3000  Mk.  aus,  so  hat  man
mit  dieser  Bestimmung  auch  die  öffentlichen  Mädchen  und  namentlich
die  gefährlichen  geheimen  Prostituierten  und  Gclcgenheitsprostituierten
  der  Krankenversicherung  eingegliedert.  Wir  können  dann
das  erreichen,  was  uns  bisher  mit  keiner  Reglementierung  gelang:
die  wirkliche  Heilung  zahlreicher  erkrankter  Prostituierten.
6.  Kapitel.
Die  ivohnungsgesetrllche  Bekämpfung  der  fliißstände  der
Prostituiertenwoljnungen.
Abermals  handelt  cs  sich  hier,  wie  bei  der  Bekämpfung  der
Geschlechtskrankheiten,  nur  um  eine  Korrektur  an  den  soziale»
Schuldziffern  der  Prostitution.
Der  Prostitutionsbetricb  tritt  heute  in  den  Großstadtwohnung.en
oft  genug  anstößig,  ja  schamlos  in  die  Öffentlichkeit.  Kinderaugen
schauen  vielfach  in  die  Geheimnisse  dieses  Betriebes  hinein.  Der
sozial  korrumpierende  Einfluß,  der  von  einer  Prostituiertenwohnung
ausgeht,  muß  möglichst  von  der  Jugend  des  Proletariats  ferngehalten ­
  werden.
Der  Prostituierten  muß  ein  Recht  auf  eine'Wohnung  gesichert
werden..  Heute  schwebt  dieses  Recht,  völlig  in  der  Luft,  da  das
Vermieten  von  Wohnungen  an  Dirnen  als  Kuppelei  geahndet  werden
kann.  Das  Vermieten  von  Wohnungen  an  Prostituierte  muß  zugelassen ­
  werden,  insofern  mit  dipsem  Vermieten  nicht  eine  Ausbeutung ­
  des  Erwerbs  der  Mieterin  verknüpft  ist.  Im  Interesse  der
            
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