Die Staatsaufwendungen für die Privatbahnen betrugen: 1913/14 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1000 Lire
Überwachung der privaten Eisenbahnen ............0+++ 355 1.050 210
Subventionen an private Eisenbahngesellschaften ......... 76 350 124 897 24 980
Desgl. an Lokalbahnen ...................000000 40440 — 2.000 400
Verschiedenes „1.0.0100 nr rn WE v RE RER Fan Hr HR en Ad 4 6 1
Insgesamt.... 76 709 127 953 25 591
Der sich nach Umrechnung auf Vorkriegskaufkraft ergebende Rückgang der Subventionszahlungen an
private Eisenbahngesellschaften erklärt sich daraus, daß nach dem Kriege eine Reihe von Privatbahnen,
ınter anderen das gesamte Netz von Sardinien, vom Staate übernommen wurde.
c. Private Luftfahrt.
1. Vorbemerkung.
Staatsaufwendungen zur Förderung des privaten Luftverkehrs sind in größerem Umfange erst nach dem
Kriege in den Etats aufgetaucht. Bei ihrer Beurteilung muß dreierlei berücksichtigt werden:
1. Man erwartet von dem Luftverkehr, daß er mit der fortschreitenden Luftverkehrstechnik immer
mehr zu einem wirtschaftlich nützlichen Zweige des gesamten Verkehrswesens wird.
2. Er hat, da mit seiner Hilfe auch große Entfernungen verhältnismäßig leicht zurückgelegt und fern-
gelegene Länder schnell erreicht werden können, eine erhebliche politische Bedeutung.
3, Da das Flugwesen im Rahmen der modernen Landesverteidigung eine wichtige Rolle spielt, wird
vielfach versucht, die Verkehrsflugzeuge und die Einrichtungen des privaten Luftverkehrs auch
führ etwaige militärische Verwendung geeignet zu machen.
Es erübrigt sich, die entscheidende wirtschaftliche Bedeutung des Luftverkehrswesens für die Eil-
beförderung von Personen, Briefpost und — insbesondere hochwertigen— Gütern näher auszuführen. Sein
politischer Wert ist beispielsweise für die Luftverkehrspolitik Großbritanniens (Luftlinie: London—Cairo—
Bombay) und noch mehr für diejenige Frankreichs entscheidend geworden (vgl. S. 383 ff. die Angaben über
die zahlreichen Luftverbindungen nach Nordafrika, Syrien, Polen, der Tschechoslowakei und dem Balkan).
Die militärische Bedeutung der privaten Luftfahrt zeigt sich schon rein äußerlich in der etattechnischen
Verbundenheit vieler Posten für das private und militärische Flugwesen. Außerdem läßt sich in den vier
bearbeiteten Ländern das Bestreben beobachten, ein enges Zusammenarbeiten zwischen privatem und
militärischem Flugwesen herbeizuführen. So sucht man vielfach die Anlagen, die dem Luftverkehr dienen,
auch im Frieden sowohl der Wirtschaft wie der Landesverteidigung nutzbar zu machen.
Ein internationaler Vergleich der aus den bearbeiteten Etats gewonnenen Ausgabeziffern liefert folgendes
Bild:
Großbritannien Frankreich *) Belgien "talien
Ausgaben für private Luftfahrt ! 1912/13 | 1925/26 | 1914 | 1925 | 1913 | 1925 |1913/14 | 1925/26
— in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft |
1. Verwaltung. 2... r ea 1062 |} 1.5009 |
IL. Investierungen ........ 4... 1614 | 4 43308. *
III. Subventionen .......--+++- „921, 11100 | 9
IV. Sonstiges... 00.4.4004 re 20 .
Insgesamt....' - 4617 93 |1) 29417 | — | 145 430
2. Großbritannien.
Das am 2. Januar 1918 gegründete und zunächst fast ausschließlich mit Aufgaben auf dem Gebiete der
Landesverteidigung betraute Luftministerium (Ministry of Air) erhielt 1919 die Ermächtigung, Ver-
ordnungen zur Förderung des privaten Luftverkehrs zu erlassen. Innerhalb des Luftministeriums wurde
ein besonderer Direktor (Director of Civil Aviation) bestellt, dem neben der Überwachung und der Förderung
der Handelsluftfahrt die Prüfung und Zulassung der Piloten, Luftfahrzeuge und der Flugplätze obliegt.
Auch der meteorologische und der drahtlose Telegraphendienst liegt, soweit er für die Luftfahrt von Be-
deutung ist, in seinem Arbeitsbereich. Seit 1924/25 werden die Ausgaben hierfür in einer besonderen, von
der Civil Aviation getrennten Etatposition ausgewiesen.
Das Direktorium für die private Luftfahrt hat für den Bau von Lufthäfen, Landungsplätzen und für
die Einrichtung von Luftverkehrslinien zu sorgen. Besonders wird in seinem Arbeitsprogramm die Förderung
1) Darunter z. T. Ausgaben für die militärische Luftfahrt, vgl. S. 161.
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