— und das ist doch Demokratie — mit der großen
Masse der Nutznießer der Sozialversicherung
identisch ist; angesichts der Fortschritte der
I[ndustrialisierung und der weiten Erstreckung der Sozialversicherung
und der. meisten anderen Sozialverwaltungen
kann dies unbedenklich ausgesprochen werden. Das’ besagt
num nichts weniger als die Tatsache, daß Subjekt
und Obijekt .der Gesetzgebung in sozialen Dingen
(übrigens auch sonst) im ganzen eins geworden sind.
Kann unter diesen Umständen die These von der „Autonomie
des sozialen Gedankens“, der „Unabhängigkeit
des sozialen Versicherungswesens von. der Gestaltung
des Staatswesens“ noch aufrechterhalten werden?
Heute ist das gewissermaßen Unpersönliche des alten
Staates, der doch die Wohlfahrt, wie er sie verstand,
zum Bestandteil von Polizei und Obrigkeit gemacht
hatte, nicht mehr vorhanden. Richtiger gesagt: es besteht
z. T. noch, die Bürokratie blieb und mit ihr ein
konstanter und in gewissem Sinne auch konservativer
Faktor im neugestalteten Staate. Manche
glauben sogar, ihr Einfluß gegenüber früher sei noch gestiegen.
Die Frage ist nur, ob diese Bürokratie die Kraft
besitzt. gegenüber ihrer Auftraggeberin der Demokratie.
an der „Autonomie“ Ihrer Ressorts, und zumal der sozialpolitischen
Funktionen, festzuhalten.
Aber ein weiteres kommt hinzu: jene Stimmungen,
welche seinerzeit die politischen und gewerkschaiftlichen
Vertretungen großer Arbeitergruppen ‚gegen die Sozialversicherung
‚und andere, als „bürgerliche Abschlagszahlungen‘“
beurteilte Maßnahmen Stellung
nehrnen ließen, sind heute keineswegs erloschen.
Nur machen sie sich in anderer Richtung geltend: man
oproniert heute nicht mehr grundsätzlich, weil man sich
mächtig genug erachtet, jenen sozialen Maßnahmen die
eigene programmatische Richtung aufzuzwingen, sie
als Mittel für die eignen, keineswegs „bürgerlichen“,
sondern proletarisch-sozialistischen
Zwecke zu nutzen.
Zweifellos kann fast jedes sozlalpolitische Gesetz, fast iede
soziale Verwaltungsform in einem zwiefachen Sinne beurteilt
und genutzt werden: als „sozial‘ in dem oben
arwähnten Sinn, wobei es sich um Ueberwindung von
„Klassengegensätzen‘“ handelt: als „sozial‘ aber auch in
der entgegengesetzten Richtung der Klassenidee
und des Klassenkampfes. Dieser
Doppelsinn ist einer — aber auch nur einer — der Gründe,
welche das Wort „Sozial‘* so schwierig, seine Anwendung
so problematisch machen. Wäre man sich einig
nn dem Wunsche, die Gegensätze der sogenannten „Klassen“
durch - Sozialversicherung usw. zu beheben oder
wenigstens zu mindern, dann könnte man sich über das
„Technische“ verhältnismäßig leicht verständigen. Man
1923