des Gemeinschaftsvertrages war es nicht möglich, die Preise wieder auf
eine angemessene Höhe zu bringen. Nur allmählich beginnt der Markt
sich von neuem zu beleben, und er bedarf pfleglichster Behandlung, wenn
Enttäuschungen beiden Teilen erspart bleiben sollen. Dazu kommt, daß
sich neben unseren Angeboten in verschiedenen europäischen Ländern
bereits die spanische und polnische Konkurrenz bemerkbar macht und
die Societe Commerciale uns zur Rücksichtnahme zwingt.
Auch die schlechte Lage, in der sich die Landwirtschaft vieler
europäischer Länder befindet, wirkt außerordentlich hinderlich und absatzerschwerend.
Sie zeigt sich insbesondere in dem Mangel an flüssigen
Mitteln, der den Landwirt von dem Bezuge von Kunstdünger abhält,
während andererseits die Kaliindustrie durch den Geldmangel gezwungen
wird, langfristige Kredite zu geben, bei denen neben den Zinsverlusten
auch noch ein oft nicht erhebliches Kreditrisiko besteht. Am meisten
wird der Absatz durch die voraufgeschilderten Verhältnisse aufgehalten
in den Ländern Osteuropas sowie in allen denjenigen Ländern, die eine
Inflation durchgemacht haben, z:; B. Belgien, Italien, Polen, Tschechoslowakei,
Österreich, Ungarn, Jugoslawien.‘ Zu diesen Schwierigkeiten
kommt schließlich noch hinzu, daß in einigen Ländern der Großgrundbesitz
zerstört worden ist. In dieser Hinsicht sei erinnert an die Randstaaten,
Estland, Lettland und Litauen, die bis zu ihrer Loslösung vom
russischen Reiche gute Kaliabnehmer waren, ferner an die Tschechoslowakei
und Jugoslawien, wo die ehemaligen ungarischen und kroatischen.
Großgrundbesitzer einen guten Kundenkreis abgaben, und an
Rumänien. In allen diesen Ländern hat die Aufteilung des Grund und
Bodens die empfindlichsten Störungen für die Kaliindustrie zur Folge
gehabt, indem die neuen Grundbesitzer vor völlig neue Wirtschaftsmethoden
gestellt wurden, denen sie vielfach einfach nicht gewachsen
sind.
Endlich ist auch darauf hinzuweisen, daß bei allen unseren gemeinschaftlichen
Preisfestsetzungen wir beachten müssen, daß wir uns nicht.
in die Gefahr einer gegen uns gerichteten Gesetzgebung begeben, wie es
durch die Antitrustgesetze der Vereinigten Staaten von Nordamerika
in den sogenannten „„„Sherman-Acts“ und Antitrustklauseln der „Wilson-Tariff-
Acts“ geschehen ist.
Überseegebiet,
Im Export nach außereuropäischen Ländern nehmen die Vereinigten
Staaten von Nordamerika nach wie vor die erste Stelle ein. Der Absatz
betrug:
Tonnen
1925 176 541,0
1926 136 350,3
1927 156 194,7
1928 165 822.0
Der Grund für den Rückgang ist in den schlechten wirtschaftlichen Verhältniesen
der Farmer, d. h. in den niedrigen Preisen zu suchen. den diese
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