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NV. Kapitel.
Umständen aber „Zeichen für Erschrecken“, d. h. das Körperliche
„Blässe“ findet sich in zwei verschiedenen Zeichenbeziehungen. Körper-
liches, das in mehreren verschiedenen identisch begründeten Verwirk-
lichungen zeichengemäßen Glaubens mit je einem anderen zeichen-
gemäßen Glauben zusammengehört, also Zeichen „für Verschiedenes“
sein kann, nennen wir ein „nehrdeutiges Zeichenkörperliches“.
Finden sich dagegen verschiedene Körperliche in mehreren ver-
schiedenen identisch begründeten Verwirklichungen zeichengemäßen
Glaubens, wobei sich in allen diesen identisch begründeten Verwirk-
lichungen zeichengemäßen Glaubens die identische Empfänglichkeit für
einen und denselben zeichengemäßen Glauben findet, so
nennen wir jene Körperlichen „äquivalente Zeichenkörperliche“
(„Aquivalente Zeichen“). „Körperliches“ ist also „ein“ besonderes
Zeichen insofern, als es als identische wirkende Bedingung mit einem
besonderen zeichengemäßen Glauben zusammengehört. Ein Körperliches
kann mit einem und demselben zeichengemäßen Glauben in mehreren
identisch begründeten Verwirklichungen zeichengemäßen Glaubens zu-
sammengehören, die nur im „identischen Umständegedanken“ ver-
schieden sind. „Ein“ besonderes Zeichen entspricht also keineswegs
„einer“ identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens,
sondern „einem“ besonderen zeichengemäßen Glauben, also, was auf
dasselbe hinausläuft, „einem“ besonderen Zeichengegenstande.
Körperliches, das in „einer“ besonderen Zeichenbeziehung steht,
kann aber wieder entweder „einzelheitliches Zeichenkörper-
liches“ oder „mehrheitliches Zeichenkörperliches“ sein. Von
einem „einzelheitlichen Zeichenkörperlichen“ sprechen wir dann, wenn
das Körperliche, das mit „einem“ besonderen zeichengemäßen Glauben
zusammengehört, also „ein‘“ Zeichen ist, aus einem identischen ANl-
gemeinen besteht. So sagen wir etwa: „Blässe ist ein Zeichen von
Krankheit“, womit gemeint ist, daß „Blässe schlechtweg“ in Einheit mit
besonderndem Allgemeinen, also diese eine „Eigenschaft“ eines Leibes,
den Gedanken an Krankheit wecken kann. „Einzelheitliches Zeichen-
körperliches“ ist also stets das identische Allgemeine eines besonderen
Körperzustandes. Hingegen sprechen wir von „mehrheitlichem Zeichen-
körperlichen“, wenn jenes Körperliche, das „ein“ Zeichen ist, aus mehreren
identischen Allgemeinen besteht, derart, daß nur jene mehreren iden-
tischen Allgemeinen zusammen die Besonderheit eines zeichengemäßen
Glaubens wecken können. „Mehrheitliches Zeichenkörperliches“ kann
entweder „simultan mehrheitliches Zeichenkörperliches“ oder
.sukzessiv mehrheitliches Zeichenkörperliches“ sein. Von
„simultan mehrheitlichem Zeichenkörperlichen“ sprechen wir, wenn
mehrere identische Allgemeine insoferne zusammen „ein“ Zeichen dar-
stellen, d. h. in „einer“ besonderen Zeichenbeziehung stehen, als sie