Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft, . 173

wahrgenommenen Körperlichen als Wirkungsgewinne gedacht, keineswegs
 aber ein Wirkenszusammenhang zwischen dem wahrgenommenen
Körperlichen als wirkender Bedingung und dem eigenen zeichengemäßen
 Glauben als Wirkungsgewinne. Wenn ich z. B., nachdem ich
„Blässe des A“ wahrgenommen habe, glaube, daß er krank sei, so habe
ich in diesem Seelenaugenblicke durchaus nicht bewußt, daß meine
Wahrnehmung jener Blässe das „Motiv“ für meinen Glauben an „Krankheit
 des A“ abgegeben hat, denn solches Wissen setzt voraus, daß
mein zeichengemäßer Glaube bereits Gegebenes meines Selbst bewußtseins
 ist, Selbstbewußtsein von meinem gegenwärtigen zeichengemäßen
Glauben gehört aber nicht dem zeichengemäßen Glauben zu. Wohl
aber kann ich selbstverständlich in einem dem zeichengemäßen Glauben
folgendem Seelenaugenblicke das „Motiv“ dieses meines Glaubens bewußt
 haben, in welchem folgenden Seelenaugenblicke mir dann aber
nicht mehr ein bloßer „zeichengemäßer Glaube“ zugehört, sondern ein
‚Gedanke an besonderes Zeichenverhältnis“, d. h. der Gedanke, daß besonderes
 wahrgenommenes Körperliches die wirkende Bedingung für
meinen zeichengemäßen Glauben abgegeben hat. Jener, der nach
Wahrnehmung der Blässe des A glaubt, daß A krank ist, kann diesen
seinen Gedanken nur etwa mit den Worten ausdrücken: „Die Blässe
des A ist durch eine Krankheit gewirkt“ („A ist blaß, weil er krank
ist“), während er seinen folgenden Gedanken an ein besonderes Zeichenverhältnis
 mit den Worten ausdrücken muß: „Ich habe den Glauben gewonnen,
 daß A krank ist, weil ich wahrgenommen habe, daß er blaß ist“.
Schließlich ist ein identisches Körperliches nur dann „Zeichen für
Etwas“, wenn es als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht
kommt, daß eine Seele durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes
Körperlichen ohne Nachsinnen den Glauben an anderes vorgestelltes
Allgemeines als wirkende Bedingung jenes Körperlichen gewinnt, d. h.
ohne daß jener Seele zwischen der Wahrnehmung und dem
zeichengemäßen Glauben ein Nachsinnungs-Streben zugehört,
 in welchem sie darauf zielt, den Gedanken an ein
vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung des
wahrgenommenen Körperlichen zu gewinnen. Wird also ein
Körperliches von einer besonderen Seele wahrgenommen und gewinnt
jene Seele aus dieser Wahrnehmung den Glauben an anderes Allgemeines
als wirkende Bedingung jenes Körperlichen nur durch jenes tätige
Wirken, welches man „Folgern“, „Schließen“ oder „Ableiten‘“ nennt, So
ergibt sich dann kein „zeichengemäßer Glaube“ und kein „Hin-Weisgedanke“,
 wie wir den „Gedanken an ein besonderes Zeichenverhältnis“
 auch nennen können, sondern es ergibt sich eine „Folgerung“
 und ein „Beweisgedanke“, Ein „Beweisgedanke“ liegt
aber überhaupt stets dann vor, wenn eine Seele weiß, daß sie Wissen
            
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