Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 50X

Veränderung gerichtet sind, und deren jede als mit den anderen Behauptungen
 wirkende Bedingung jener Veränderung gewollt ist. Jene
Veränderung, auf welche eine „Gesamt-Behauptung“ gerichtet ist, stellt
stets eine besondere seelische Veränderung, nämlich eine Geltung bzw.
Quasi-Geltung dar. Eine „Gesamt-Behauptung“‘ ist also nur das identische
 Allgemeine mehrerer besonderer unselbständiger Behauptungen,
insbesondere ist also auch eine „Gesamt-Verhalten-Werbung“ nur das
identische Allgemeine mehrerer besonderer unselbständiger Verhalten-Werbungen.
 Keineswegs aber darf das Wort „Gesamt-Behauptung“
in dem Sinne mißverstanden werden, als würde mit ihm eine besondere
Behauptung bezeichnet, die von einem „übermenschlichen Subjekte“,
von einem „übermenschlichen Wesen“ u. dgl. aufgestellt wurde, denn
eine besondere „Gesamtheit von Mit-Behauptenden“ („unselbständig Behauptenden“)
 ist niemals ein „Behauptender“, insbesondere ist eine besondere
 ‚,Verhalten-Mit-Werber-Gesamtheit‘‘ niemals ein ‚‚Verhalten-Werber“‘.

Mehrere Seelen können insbesondere auch die Macht haben, durch
eine mittels Abstimmungsreihe aufgestellte Gesamt-Behauptung besondere
Wirkungen hervorzurufen, in welchem Falle wir von einer „durch
Abstimmungsreihe aufgestellten Gesamt-Behauptung“
sprechen. Als „Abstimmungsreihe‘“ bezeichnen wir eine Reihe
von unselbständigen Behauptungen je besonderen Behauptendens, welche
sich darstellen als unselbständige Quasi-Antworten auf eine besondere
„Entscheidungs-Quasi-Frage‘“‘, die gerichtet wurde an eine solche Gesamtheit
 von Adressaten, welche nur durch besondere Gesamt-Behauptung
 („Gesamt-Quasi- Antwort“) den jener Entscheidungs- Quasi- Frage
zugrunde liegenden Zweifel lösen können, insoferne jene Gesamt-Behauptung
 als entscheidende wirkende Bedingung oder als entscheidende
Wider-Bedingung hinsichtlich des Eintrittes besonderen zweifelhaften
Ereignisses in Betracht kommt. Jede „unselbständige Behauptung“,
welche jemand innerhalb einer Abstimmungsreihe als unselbständige
Quasi-Antwort auf die die Abstimmungsreihe bedingende Entscheidungs-Quasi-
 Frage aufstellt, nennen wir eine „Abstimmung“ („Stimmabgabe“)
 und solches unselbständiges Behaupten ein „Abstimmen“
„Stimme abgeben“, „Stimmen“.
Wie bereits dargelegt wurde, wird mit jeder „Entscheidungs-Quasi-Frage“
 auf disjunktives Verhalten des Adressaten gezielt, nämlich darauf,
daß der Adressat aus mehreren in der Entscheidungs-Quasi-Frage bezeichneten
 Behauptungen eine besondere Behauptung aufstelle. Der
„Gegenstand“ jeder „Entscheidungs-Quasi-Frage“, das „zur Entscheidung
Quasi-Gefragte“, sind also stets jene Behauptungen des Adressaten, um
welche geworben wird, Deshalb sind auch „Abstimmungs-Gegenstand“
 stets mindestens zwei Behauptungen, um welche disjunktiv ge-
            
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