506 a VIII. Kapitel.
Körperschafts-Gesamtheit‘‘ gemeint ist. Indes ist die eingebürgerte Rede
von den „mehrstimmig entscheidenden Körperschafts-Gesamtheiten‘ ungenau,
da eben eine Gesamt-Behauptung, welche mit einer „innerhalb
einer Körperschafts-Gesamtheit entscheidenden Stimmen-Anzahl“, nicht
aber mit allen Stimmen der Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit
aufgestellt wurde, keine Gesamt-Behauptung der Genossen der einschließenden
Körperschafts-Gesamtheit, sondern eine Gesamt-Benauptung
einer eingeschlossenen stellvertretenden Körperschafts-Gesamtheit
darstellt. Sagt man z. B., daß eine besondere „gesetzgebende“
Körperschafts-Gesamtheit mit „Stimmenmehrheit“ ein besonderes
Gesetz beschlossen habe, so hat diese Rede nur den Sinn, daß
zine besondere Anzahl von Genossen jener Körperschafts-Gesamtheit
mit Stell-Vertretungswirkung eine Gesamt-Behauptung aufgestellt hat.
Es ist eben nur Dichtung, wenn so gesprochen wird, als gebe es ein
besonderes Einzelwesen „Körperschafts-Person“, dessen „Wille“ bald durch
‚Einstimmigkeit“, bald durch „Mehrstimmigkeit“ der „Körperschafts-Mitglieder“
„erzeugt“, „gebildet“ wird, Dichtung oder eine bequem abkürzende
Redeweise, die bei gedankenlosem Gebrauche das Wissen um den
wahren Sachverhalt trübt. Daß man aber sowohl die Gesamt-Behauptung
einer besonderen Körperschafts-Gesamtheit, als auch die Gesamt-Behauptung
einer von jener Körperschafts-Gesamtheit eingeschlossenen
stellvertretenden Körperschafts-Gesamtheit eine Gesamt-Behauptung der
einschließenden Körperschafts-Gesamtheit nennt, also z. B. von einem
‚Gesetzesbeschlusse“ einer besonderen gesetzgebenden Kammer spricht,
obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern jener Kammer „dafür“
gestimmt, andere Mitglieder aber „dagegen“ gestimmt oder gar
aicht gestimmt haben, oder z. B. sagt, daß eine besondere Wahl-Körperschafts-Gesamtheit
jemanden zum Abgeordneten“ gewählt hat,
obwohl nur eine besondere Anzahl von Mitgliedern für jenen „jemand“
gestimmt hat, erklärt sich aus zwei Sachverhalten, die leicht den Anschein
erwecken, daß solche Reden nicht Dichtung oder bequeme Abkürzung
sind. Erstens nämlich ist eine „stellvertretende Körperschafts-Gesamtheit
einschließende Körperschafts-Gesamtheit‘“ gewöhnlich eine
hinsichtlich ihrer Zusammensetzung aus besonderen einzelnen Genossen
während eines besonderen Zeitraumes ständige Körperschaftsgesamtheit,
es ist während dieses besonderen Zeitraumes nicht nur die Körperschafts-Gesamtheit
durch eine besondere Zahl von Genossen bestimmt,
sondern es sind stets dieselben Seelen, aus welchen während dieses
Zeitraumes jene Körperschafts-Gesamtheit zusammengesetzt ist, Hingegen
ist während dieses Zeitraumes die eingeschlossene stellvertretende
Körperschafts-Gesamtheit nur durch eine besondere Zahl von Genossen
bestimmt, während es je verschiedene Genossen sein können, welche
während dieses Zeitraumes mit ihren der Zahl nach bestimmten Stimmen