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1. Kapitel.
„Gesellschaft“ begründet wird, durch ihr Wesen bestimmt werden, „Besondere
Gesellschaftswissenschaften“ nennen wir jene Wissenschaften,
in welchen jene Allgemeinen durch besondernde Allgemeine bestimmt
werden. Die „Allgemeine Gesellschaftswissenschaft“ kommt in
der „Allgemeinen Gesellschaftslehre“ zum Ausdrucke, die „Besonderen
Gesellschaftswissenschaften“ kommen in den „Besonderen
Gesellschaftslehren“ zum Ausdrucke. Sowohl die „Allgemeine
Gesellschaftswissenschaft“ als auch die „Besonderen Gesellschaftswissenschaften“
sind also Einheitswissenschaften von Allgemeinen,
sind Allgemeinwissenschaften. Da kein besonderndes
Allgemeines ohne sein identisches Allgemeines gewußt und bezeichnet
werden kann, ist es aber klar, daß keine besondere Gesellschaftswissenschaft,
also z. B. nicht „Allgemeine Wissenschaft von der Staats-Gesellschaft“,
„Allgemeine Wissenschaft von der Rechts-Gesellschaft“, „Algemeine
Wissenschaft von der Wirtschafts-Gesellschaft“, erfolgreich betrieben
werden kann, bevor nicht die Aufgabe des Unternehmens einer
„Allgemeinen Gesellschaftswissenschaft“ gelöst ist. Von den „Gesellschafts-Allgemein-Wissenschaften“
unterscheiden sich aber die
„Gesellschafts-Einzig-Wissenschaften“, in welchen besondere
Einzelwesen durch ihnen zugehörige, besonders begründete Gesellschafts-Beziehungen
bestimmt werden. Diese Wissenschaften sind nicht
Einheitswissenschaften von Allgemeinen, sondern Beziehungswissenwissenschaften
von Einzelwesen, wenngleich nicht Wirkensbeziehungswissenschaften,
da „Gesellschaft“, wie sich zeigen wird, keine
Wirkensbeziehung darstellt. „Wirkensbeziehungswissenschaften‘“ („Geschichtswissenschaften“,
„Wirklichkeitswissenschaften‘“) sind aber die
„Vergesellschaftungswissenschaften“, da, wie sich zeigen wird,
„Vergesellschaftung“ solche Wirkung ist, in welcher „Gesellschaft“ gestiftet
wird. Schließlich nennen wir alle Wissenschaften, welche die
Grundlage für den Erfolg eines auf „Allgemeine Gesellschaftswissenschaft“
zielenden Unternehmens bieten, „Gesellschaftswissenschafts-Grundlage-Wissenschaften“.
Solche Wissenschaften
sind z. B. jene von den Gegebenen „Wollen“, „Streben“ und „Macht“,
Daß nun die „Gesellschafts-Allgemein-Wissenschaften“ Einheitswissenschaften,
hingegen die „Gesellschafts-Einzig-Wissenschaften“ Beziehungswissenschaften
sind, mag Befremden erwecken. Und in der
Tat sind eigentlich nur die letzteren Wissenschaften insoferne Gesellschaftswissenschaften,
als sie stets mehrere Einzelwesen durch
ihnen in einmaliger Gegebenheit zugehörige Gesellschafts-Beziehung
bestimmen, die Beziehung „Gesellschaft“ also ihr logisches Prädikat ausmacht,
während die ersteren Wissenschaften Allgemeine, die „Gründe“
der Beziehung „Gesellschaft“ sein können, durch ihnen zugehöriges
Wesen oder durch. ihnen zugehörige Besonderheit bestimmen, die