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vorherrschend. Das starke Überwiegen des geistlichen Besitzes,
der nahezu 56% aller Bauernhöfe umfaßte, sowie die zerstreute
Lage vieler dem Ritter- und Adelsstande gehöriger Bauernhöfe
haben die Einrichtung landwirtschaftlicher Großbetriebe sehr erschwert.
So dauerte die alte Wirtschaftsverfassung hier großenteils
unverändert fort und mit ihr auch die Naturalwirtschaft oder,
genauer gesagt, die Tatsache, daß ein großer Teil von Zins und
Steuern immer noch in natura entrichtet und daneben auch Frondienste
der Bauern (Scharwerk) an die geistlichen Grundherren
geleistet wurden.
Ähnlich auch in Tirol, wo gleichfalls viel Grund und Boden
in der Hand der Kirche sich befand und anderseits der Adel
im 16. Jahrhundert übermäßige Frondienste der Bauern an seine
Schlösser und Burgen gefordert hat). Zins und Überzins wurden
großenteils in natura geleistet, ja die Grundherren benützten
sogar stellenweise die Weinkelter der Bauern, um ihren Ernteertrag
an Weintrauben dort auszupressen*?).
Man wird bei aller Verbreitung der Geldwirtschaft, die, wie
bekannt, seit Ausgang des Mittelalters erfolgt ist, den Besitz
an Bargeld mindestens in den immerhin sehr breiten
Schichten der Bauern auf dem platten Lande nicht zuhoch
einschätzen dürfen. Wiederholt sind seit Kaiser Maximilian I.
(t* 15z9) in Österreich Versuche gemacht. worden, den Bauern
eine Besserung ihres Besitzrechtes an Grund und Boden zu gewähren.
Vorwiegend aus fiskalischen Gründen, weil man hoffte,
daß die Einkaufsgelder, die dafür zu entrichten waren, große Einkünfte
bringen würden. Allein die Bauern verhielten sich ablehnend
und zeigten kein großes Interesse, dieses Kaufrecht (Erbrecht)
zu gewinnen, Offenbar deshalb, weil sie die dafür benötigten
Bargelder nicht aufzubringen vermochten*‘).
Ganz dasselbe ist aber auch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
noch wahrzunehmen, als in Steiermark die Bauern ge-%)
Vgl. die von Wopfner herausgeg. Quell. z. Vorgesch. d. Bauernkrieges:
Beschwerdeartikel a. d. J. 15sı9—1525. Acta Tirolensia 3 (1908), z. B. Meraner
Artikel, S. 41, $ 26 u. 40, 42, 44, ferner ebda. S.64, 66, $ 92 u. a. m.
3) Ebda. S. 64, $ 74 (1525).
%*) Vgl. Anton Mell, Die Lage d. steier, Untertanenstandes seit Beginn
d. Neuzeit bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts (1896), S. 97 £., sowie Erna
Patzelt, Weistümer, S. 93 f.