Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
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«ine Notiz an der Börse sprachen andererseits gewisse Bedenken zu 
gunsten des Schatzamtes. Übrigens ist die Beweglichkeit der Obligationen 
in Grenzen gewährleistet, da die Bank von Frankreich diese Titel be 
leiht. Große Schwierigkeiten für eine erfolgreiche Anleihezeichnung 
dürften dagegen weniger in dem unglücklichen Moratorium liegen, ob 
wohl nicht verneint werden kann, daß die einengenden Beschränkungen 
des Wechselmoratoriums einer gewaltsamen Erstickung des Wirtschafts 
lebens gleichkamen. Während, im Augenblicke des Kriegsausbruchs, 
Deutschland und England die Zahlungen aller Schulden garantierten, 
legte Frankreich durch seine Moratoriumserlasse die Gelder seiner 
Kapitalisten und Sparer fest. Hierzu kam, daß mit Hilfe dieses 
Gesetzesaktes nun bald gewandte Geschäftsmänner eigenartige Ver 
hältnisse zwischen Staat und beschütztem Schuldner konstruierten, 
die einer näheren Ausführung bedürfen. Die Schuldner, sei es, daß 
sie wechselmäßig haften oder Warenschulden haben, sind verpflichtet, 
ihren Gläubigern 5 % Verzugs- oder Aufschubszinsen für ihre Verpflich 
tungen zu zahlen. Diese Abgabe stellt zunächst für sie eine Belastung 
dar. Nunmehr aber emittiert der Staat seine hochverzinslichen National- 
Verteidigungs-Wechsel und -Obligationen. Die letzteren haben, wie 
berechnet wurde, einen Jahreszins von durchschnittlich 5,70 %. Legt 
nun der in der Zwischenzeit vielleicht wieder vollkommen zahlungsfähig 
gewordene Schuldner die gesetzlich gestundete Summe in Obligationen 
an, anstatt seine Verpflichtungen abzudecken, so erzielt er einen immerhin 
ansehnlichen Zinsgewinn —mit fremdem Gelde. So bietet die Emission 
der National-Verteidigungs-Obligationen für den gewandten Kaufmann 
auf Kosten des Staates eine Gelegenheit für gute Geschäfte. Für den 
Staat bedeutet dieses Spiel mit fremdem Gelde eine Gefahr. Er hat 
als Zeichner und endgültige Gläubiger nicht die Eigentümer jener 
blockierten Kapitalien, sondern nur deren zeitlichen Besitzer. Bei einem 
Rückschlag in der militärischen oder wirtschaftlichen Konjunktur 
werden ihn diese Gelegenheitskapitalisten im Stiche lassen und die 
Rückzahlung fordern. Bei der zukünftigen, notwendigen Abschaffung 
des Moratoriums hat er gleichsfalls den gefährlichen, hohen Abfluß 
dieser Kapitalien in Rechnung zu stellen und so eine Entblößung des 
Staatsschatzes zu befürchten, vielleicht zu einer Zeit, die für seine Finan 
zen gerade nicht günstig ist. Es gäbe nun eine Möglichkeit, diesem Ver 
fahren zu begegnen, die in Frankreich angeregt wurde. Das Moratorium 
wäre zu ungunsten aller derjenigen aufzuheben, die mit Mitteln ihrer 
Gläubiger National -Verteidigungs - Obligationen gekauft haben. Als 
dann könnte der Staat diese Summen in seine Kassen führen, d. h. 
eine Umschreibung in seinen Büchern bezüglich der Gläubiger vornehmen. 
Dann hat er zu seinen Gunsten die ursprünglichen Kapitalisten als 
endgültige Gläubiger. Aber dieses Projekt praktisch zu realisieren, dürfte 
auf große Schwierigkeiten stoßen. Es würde in das Selbstbestimmungs 
recht der Wirtschaftenden tief einschneiden, Unmut erzeugen und un 
redliche Bestrebungen mancher Kreise hervorrufen, die eine Umgehung
	        
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