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Als achtstündig« Arbeitszeit gilt:
L. a) für die Arbeiter unter Tage, wozu auch die in der Kohlen
gewinnung beschäftigten Tagcbauarbeiter gehören: Tie Zeit vom Be
ginn der Einfahrt bis zum Ende der Ausfahrt, einschließlich einer halb
stündigen Frühstückspause, aber ausschließlich Umkleiden und Waschen,
b) für die Arbeiter über Tage: Die reine Arbeitszeit von acht
Stunden, allgemeine Pausen verlängern diese also um die Zeitdauer der
Pausen, Ausgenommen von dieser Regelung bleiben alle Fuhrwerks-
und landwirtschaftlichen Arbeiter,
II. Lohnsätze.
3. a) Allen Arbeitern, die in der Kohlenförderung im Gedinge
beschäftigt werden, wird vom t, Januar 1919 ab ein Mindestlohn für
die achtstündige Schicht im Durchschnitt der Lohnperiode gewährleistet,
Voraussetzung des Mindestlohnes ist die normale Leistung. Dieser Min
destlohn beträgt für:
Tiefbau-Hauer bei der Kohlengewinnung , , , 1POO Mk,
Förderleute bei der Kohlengewinnung , , , , 10 80 „
Die Gedingcsätze bczw. Towrigs werden beibehalten; sie sind für
die all Kündige Arbeitszeit so hoch festzusetzen, wie es seither für die
längere Arbeitszeit geschehen ist. Diese Zusage ist gemacht worden, nach
dem die Vertreter der Arbeitnehmerverbände der Auffassung waren, daß
durch die Einführung der achtstündigen Schicht eine Verminderung der
Arbeitsleistung nicht eintreten wird,
st. Allen Arbeitern im SHichtlohn werden folgende Lohnsätze
zugestanden:
a) Tiefbaubet riebe.
Hauer beim Grubenausbau 10,20 Mk,
Förderleute beim Grubenausbau 10,00 „
Anschläger u. Förderleute bet Ketten- u. Seilbahnen 10,00 „
Maschincnwäter, Handwerker und Heizer , , , , 10,00 „
b) Tagebaubetriebe (im Abraum),
Baggerführer, Lokomotivführer , , . , . 10,00—12,00 Mk,
Gelernte Lokomotivheizer, gel. Baggerheizer, gel,
Baggcrmaschtnistcn 9,00 10,00 „
Klappenschläger 0,00 „
Oberkipper und Vorarbeiter 9 00— 10,00 „
Abraumarbeiter . 0,00 „
Gelernte Handwerker 9,00—11,00 „
Im Tagebau.
Kohlenbaggerführer, Hauer 10,00—11,00 „
Baggerbedienung, Trichterwagenbedienung 9,50—10,80 „
Ketten- und Setlbahnbcdienung .■••••• 10,00 „
Gelernte Handwerker 9,00—11,00 „
Pumpenwärter 0,00 „
Revierarbeiter ■ . . . . 8,00 „
cj B r i k e t t f a b r i k c in
Arbeiter in Brikettfabrikcn über 18 Jahre , , 9,00—10,00 „
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