Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Als achtstündig« Arbeitszeit gilt: 
L. a) für die Arbeiter unter Tage, wozu auch die in der Kohlen 
gewinnung beschäftigten Tagcbauarbeiter gehören: Tie Zeit vom Be 
ginn der Einfahrt bis zum Ende der Ausfahrt, einschließlich einer halb 
stündigen Frühstückspause, aber ausschließlich Umkleiden und Waschen, 
b) für die Arbeiter über Tage: Die reine Arbeitszeit von acht 
Stunden, allgemeine Pausen verlängern diese also um die Zeitdauer der 
Pausen, Ausgenommen von dieser Regelung bleiben alle Fuhrwerks- 
und landwirtschaftlichen Arbeiter, 
II. Lohnsätze. 
3. a) Allen Arbeitern, die in der Kohlenförderung im Gedinge 
beschäftigt werden, wird vom t, Januar 1919 ab ein Mindestlohn für 
die achtstündige Schicht im Durchschnitt der Lohnperiode gewährleistet, 
Voraussetzung des Mindestlohnes ist die normale Leistung. Dieser Min 
destlohn beträgt für: 
Tiefbau-Hauer bei der Kohlengewinnung , , , 1POO Mk, 
Förderleute bei der Kohlengewinnung , , , , 10 80 „ 
Die Gedingcsätze bczw. Towrigs werden beibehalten; sie sind für 
die all Kündige Arbeitszeit so hoch festzusetzen, wie es seither für die 
längere Arbeitszeit geschehen ist. Diese Zusage ist gemacht worden, nach 
dem die Vertreter der Arbeitnehmerverbände der Auffassung waren, daß 
durch die Einführung der achtstündigen Schicht eine Verminderung der 
Arbeitsleistung nicht eintreten wird, 
st. Allen Arbeitern im SHichtlohn werden folgende Lohnsätze 
zugestanden: 
a) Tiefbaubet riebe. 
Hauer beim Grubenausbau 10,20 Mk, 
Förderleute beim Grubenausbau 10,00 „ 
Anschläger u. Förderleute bet Ketten- u. Seilbahnen 10,00 „ 
Maschincnwäter, Handwerker und Heizer , , , , 10,00 „ 
b) Tagebaubetriebe (im Abraum), 
Baggerführer, Lokomotivführer , , . , . 10,00—12,00 Mk, 
Gelernte Lokomotivheizer, gel. Baggerheizer, gel, 
Baggcrmaschtnistcn 9,00 10,00 „ 
Klappenschläger 0,00 „ 
Oberkipper und Vorarbeiter 9 00— 10,00 „ 
Abraumarbeiter . 0,00 „ 
Gelernte Handwerker 9,00—11,00 „ 
Im Tagebau. 
Kohlenbaggerführer, Hauer 10,00—11,00 „ 
Baggerbedienung, Trichterwagenbedienung 9,50—10,80 „ 
Ketten- und Setlbahnbcdienung .■••••• 10,00 „ 
Gelernte Handwerker 9,00—11,00 „ 
Pumpenwärter 0,00 „ 
Revierarbeiter ■ . . . . 8,00 „ 
cj B r i k e t t f a b r i k c in 
Arbeiter in Brikettfabrikcn über 18 Jahre , , 9,00—10,00 „ 
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