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Vorzugszölle
Als zweitbedeutsamster Fall des seit dem Kriege gesteigerten
zolltariflichen Protektionismus ist ein Komplex von Ländern zu
nennen. Nämlich: die britischen Dominions und Kolonien,
Die zusammengefaßte Behandlung dieser, wenn auch räumlich
weit voneinander getrennten und, wie wir bereits sahen, in den Vorbedingungen
gesteigerter Selbstversorgung durchaus verschieden gestalteten
Staaten, ergibt sich daraus, daß ihnen allen das Ziel stärkerer
Schutzzollpolitik nach dem Kriege gemeinsam ist, ebenso wie
sie fast alle die Bevorzugung des Einfuhrhandels aus dem Mutterjande
in ihren Zolltarif eingefügt haben. Berücksichtigt man das
letzgenannte Moment als ein Symptom „all-britischer Selbstversorgung“,
das heißt, wäre man geneigt, die Selbstversorgungsaktion
innerhalb des ganzen britischen Reiches der arbeitsteiligen Verweltwirtschaftlichung
gegenüberzustellen, so müßte gerade das Vorhandensein
der Vorzugszölle den allgemeinen Eindruck der Selbstversorgungszunahme
in der Welt noch verstärken. Allein, diese Auffassung
erscheint nicht angebracht. Die „preferential duties‘“ verstärken
wohl, wenn man Mutterland und Kolonien als einen Wirtschaftskomplex
zusammenfaßt, das Bild der Absperrung gegenüber
dritten Staaten. Aber sie erscheinen erstens nicht wesentlich genug,
um etwa durch nichtmutterländische Einfuhren die Versorgung der
Kolonialgebiete zu verdrängen oder die koloniale Versorgung aus
England über ihr schon von Natur gegebenes Maß erheblich zu steigern.
Zweitens steht gewöhnlich der präferentiellen Behandlung des
Mutterlandes eine Erhöhung der Allgemeinsätze des neuen Zolltarifs
gegenüber, welche die Vorzugssätze immer noch absolut betrachtet
über das bisherige Maß erhöht, damit also den Einfuhrhandel aus
England in den meisten Fällen eher schädigt als günstiger stellt.
Zum ersten Punkt seien folgende Ziffern gegeben. Es betrug der
prozentuale Anteil der Dominions und Kolonien (exklusive Irischer
Freistaat) an der Ausfuhr Englands:"7)
77) Seltsamerweise kommt der Bericht über „Überseemärkte“ auf
S. 24 zu einem anderen Ergebnis. Gerade im Hinblick auf die obigen
Ziffern glaubt er einen „beträchtlichen Vorteil“ der Präferenzierung
für England konstatieren zu müssen. Der Irrtum liegt darin, daß der
sonst so vorsichtige Ausschußbericht die Ziffern für den Irischen Freistaat
im Jahre 1923 mitgerechnet hat, anstatt sie von denjenigen des