fullscreen : Die wirtschaftliche Zukunft des Ostens

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§  5.  Derr  Monatsrapporten  sind  beizufügen:
n)  die  abgenommenen  Legitimationskarten;
l>)  ein  Verzeichnis;  der  im  gleichen  Monat  ausgefällten
Bußen  ls.  Titel  XIII)  ;
c)  die  dazu  gehörigen  Formulare;
(I)  ein  Verzeichnis;  über  alle  Veränderungen  in  dem  di  ich  tmitglieder-Verzeichniß.

tz  6.  Monatsrapporte,  welche  diesen  Vorschriften  nicht
entsprechen,  sind  vom  Zentralaktuar  zur  Korrektur  znriickzuweisen.

B.  Rekapitulationen.
§  7.  Sämmtliche  Monatsrapporte  unterliegen  der  Revision ­
  durch  das  Zentralaktnariat.  Dasselbe  macht  von  den
Mutationen  die  nöthigen  Vormerke  im  Mitgliederverzeichnis;.
§  8.  Die  Zusammenstellung  seines  Befundes  wird  in
Form  einer  Rekapitulation  den  resp.  Sektionsvorständen  zur
Kenntniß  gebracht.  Sie  bildet  die  Abrechnung  des  Zentralaktnariats
  mit  denselben.
§  9.  Ergibt  sich  ans  dem  Monatsrapporte  einer  Sektion
und  seiner  Prüfung  durch  das  Zentralaktnariat,  das;  während
der  Berichtsperiode  weder  Veränderungen  im  Mitgliederbestand,
noch  Zahlungsrückstände  zu  verzeichnen  sind,  so  hat  die  Anzeige ­
  der  Erledigung  des  betreffenden  Monatsrappvrts  vom
Zentralaktnariat  durch  die  Rückmeldung:  „Mit  Ihrem  Abschluß ­
  mit  'x  Mitgliedern  und  x  Maschinen  einverstanden"  zu
geschehen.
§  10.  Wenn  ein  Sektionsvorstand  aus  die  erhaltene
Rekapitulation  nicht  innert  8  Tagen  antwortet,  wird  angenommen, ­
  er  sei  mit  derselben  einverstanden.
C.  Verzeichnis)  der  lt  ichtv  er  b  n  »de.  m  itgl  i  ed  er.
§  11.  Jede  Sektion  hat  neben  dem  Mitgliederverzeichnis;
ein  geändertes  Verzeichnis;  liber  die  Nichtverbandsmitgliedcr
nlld  Maschine»  ihres  Rayons  zu  sichren.
            
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