E. Reklamationen.
§ 19. Reklamationen wegen Zahlungsaufforderungen
siud ausschließlich an den Aussteller derselben, den Zcntralaktuar
als Rechnungsführer des Verbandes, zu stellen.
Titel XIV.
WeröandsKoulrote und Ilntersuchungswesen.
A. Die Kontrotargane.
§ 1. Als Äontrolorgaue funktioniren der Sektivnsvorstaud,
die Sektiouskounuission, die Kontrolkommissiou und
der V erb a nd s i n s p e k t o r.
§ 2. Die allgemeine Neberwachung der Handhabung
der Kontrole in den Sektionen ist Sache des Zentralkomites.
resp. seiner Organe.
a) Der Sekti o n s v orst and.
§ 3. Der Sektionsvorstand vertritt gegenüber den Sektionsmitgliedern
das Zeutralkomite als oberste Kontrolbehörde;
er ordnet den Vollzug aller bezüglichen Weisungen und Verordnungen
an und ist für denselben gegenüber dem Zentralkomite
verantwörtlich.
§ 4. Er besorgt die Ueberwachnng der Controleure und
vergewissert sich durch persönliche Nachschau, ob den Verbandsvorschriften
wirklich nachgelebt und im Speziellen, ob die Beiträge
in die Sektions- und Zentralkasse in richtiger Weise
eingezogen und verwendet werden. Er sorgt ferner dafür, daß
die Untersuchungen und Strasabwandlungen ihre vorschriftsgemäße
Erledigung finden.
b) Die Sektionskoinmission.
§ 5. Die Sektionskommission unterstützt den Sektionsvorstand
iil der Ausübung dieser Obliegenheiten lind erläßt
die nöthige Instruktion für die Kvntrolkominission.