Contents: Inflation und Geldentwertung

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Die Finanzwirtsc!iaft während des Krieges usw. 
Wie der aufgeblähten Kaufkraft im allgemeinen keine oder nicht 
genügende Mengen von Gütern (im weitesten Sinne) gegenüber 
stehen (sie sind während der 4 1 / a jährigen Kriegsdauer größtenteils 
vernichtet worden), so fehlt auch den Kriegsanleihen bis zu einem 
gewissen Grade eine reale Grundlage. Insofern ist es zulässig, 
volkswirtschaftlich von einem fiktiven Kapital zu sprechen (Dal 
berg), das nur aus dem Vermögen der Einzelwirtschaften oder 
den zukünftigen Arbeitserträgnissen der Volkswirtschaft zurück 
gezahlt werden kann. 
III. Inflation und Wertpapierhandel (Börse). 
1. Dem Wertpapierhandel — sowohl dem reinen Anlagegeschäft 
als auch der eigentlichen Spekulation — sind während des Krieges 
erhebliche Kapitalien zugeflossen. Die Bestände der Banken sind 
zum größten Teile ausverkauft; zahlreiche Rentenpapiere erzielen 
heute — da eine Vermehrung der letzteren, von Ausnahmen ab 
gesehen, während des Krieges nicht stattgefunden hat — geradezu 
Liebhaberpreise. Der Zustrom von Kapital zur Börse wurde durch 
die glänzenden Gewinnergebnisse der Industrie gefördert. Erheb 
liche, zum Teil riesige Kurssteigerungen der Dividendenpapiere 
waren die Folge. So hatten — insbesondere im Sommer 1918 — 
selbst im Aktienhandel die Kurse teilweise eine Höhe erreicht, die 
in keinem Verhältnis mehr zum Erträgnis der Aktien standen. Weil 
die aufgeblähte Kaufkraft der Einzelwirtschaften auf eine sich nicht 
vergrößernde Wertpapiermenge stieß, mußte auch die Preissteige 
rung am Wertpapiermarkt von der ,,Geld“-Seite her begünstigt 
werden. 
Auf den ersten Blick scheint das der Börse zuströmende, sich 
am Wertpapiergeschäft beteiligende Kapital der Kriegsanleihe ver 
loren gegangen, aber auch dem Gütermarkt entzogen zu sein: der 
Käufer von Wertpapieren hat zugunsten seiner Kapitalanlage auf 
seine Kaufkraft verzichtet. Selbst wenn diese Annahme zuträfe, 
bliebe für die Frage der Einwirkung der Inflation auf die Preise 
zu beachten, daß sich die Besitzer jener Kaufkraft in der Regel 
erst dann entschließen, am Börsenhandel teilzunehmen, wenn sie 
ihre Bedürfnisse am Gütermarkt befriedigt haben. Weil für sie in 
vielen Fällen eine Verwendung zum Kauf von Gütern nicht mehr 
in Betracht kam und weil sie ihrer Pflicht zur Kriegsanleihezeichnung 
glaubten genügt zu haben, trugen zahlreiche Personen ihre Kapi-
	        
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