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Die Finanzwirtsc!iaft während des Krieges usw.
Wie der aufgeblähten Kaufkraft im allgemeinen keine oder nicht
genügende Mengen von Gütern (im weitesten Sinne) gegenüber
stehen (sie sind während der 4 1 / a jährigen Kriegsdauer größtenteils
vernichtet worden), so fehlt auch den Kriegsanleihen bis zu einem
gewissen Grade eine reale Grundlage. Insofern ist es zulässig,
volkswirtschaftlich von einem fiktiven Kapital zu sprechen (Dal
berg), das nur aus dem Vermögen der Einzelwirtschaften oder
den zukünftigen Arbeitserträgnissen der Volkswirtschaft zurück
gezahlt werden kann.
III. Inflation und Wertpapierhandel (Börse).
1. Dem Wertpapierhandel — sowohl dem reinen Anlagegeschäft
als auch der eigentlichen Spekulation — sind während des Krieges
erhebliche Kapitalien zugeflossen. Die Bestände der Banken sind
zum größten Teile ausverkauft; zahlreiche Rentenpapiere erzielen
heute — da eine Vermehrung der letzteren, von Ausnahmen ab
gesehen, während des Krieges nicht stattgefunden hat — geradezu
Liebhaberpreise. Der Zustrom von Kapital zur Börse wurde durch
die glänzenden Gewinnergebnisse der Industrie gefördert. Erheb
liche, zum Teil riesige Kurssteigerungen der Dividendenpapiere
waren die Folge. So hatten — insbesondere im Sommer 1918 —
selbst im Aktienhandel die Kurse teilweise eine Höhe erreicht, die
in keinem Verhältnis mehr zum Erträgnis der Aktien standen. Weil
die aufgeblähte Kaufkraft der Einzelwirtschaften auf eine sich nicht
vergrößernde Wertpapiermenge stieß, mußte auch die Preissteige
rung am Wertpapiermarkt von der ,,Geld“-Seite her begünstigt
werden.
Auf den ersten Blick scheint das der Börse zuströmende, sich
am Wertpapiergeschäft beteiligende Kapital der Kriegsanleihe ver
loren gegangen, aber auch dem Gütermarkt entzogen zu sein: der
Käufer von Wertpapieren hat zugunsten seiner Kapitalanlage auf
seine Kaufkraft verzichtet. Selbst wenn diese Annahme zuträfe,
bliebe für die Frage der Einwirkung der Inflation auf die Preise
zu beachten, daß sich die Besitzer jener Kaufkraft in der Regel
erst dann entschließen, am Börsenhandel teilzunehmen, wenn sie
ihre Bedürfnisse am Gütermarkt befriedigt haben. Weil für sie in
vielen Fällen eine Verwendung zum Kauf von Gütern nicht mehr
in Betracht kam und weil sie ihrer Pflicht zur Kriegsanleihezeichnung
glaubten genügt zu haben, trugen zahlreiche Personen ihre Kapi-