strebungen erwähnt werden, welche hie Gewinnung von Nahrungs
mitteln aus der Organisierung der Sammlung und Ver
wertung von Wildgemüsen und Pilzen zum
Gegenstände haben. Hier ist es vornehmlich die unter Führung
der Reichsstelle ins Leben gerufene „Wildfrucht", eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht gewesen, die in enger
Fühlungnahme mit dem beim Kriegsamte errichteten „Kriegs
ausschuß für Samniel- und Helferdienst" die Einsammlung, den
Absatz und die Verwertung der Pilze und Wildgemüse organisiert
hat. Näheres über diesen Zweig der Gemüseversorgung ist aus
Len „Grundzügen und Anweisungen der Wildfrucht" zu ersehen,
die durch deren Geschäftsstelle in Berlin W 35, Karlsbad 6, zu
beziehen sind.
Mit der Einrichtung der Sammelstellen und Großmärkte,
der Organisation einer zuverlässigen Berichterstattung über Zu
fuhren und Preise auf den Märkten und den später zu besprechen-'
den Maßnahmen für eine Regelung der Verarbeitung von Ge
müse war nach der anfänglichen Auffassung der Reichs
stelle, die durchaus im Einklang mit den Absichten der Bundes-
ratsverordnung vom 18. Mai 1916 stand, zunächst alles getan, was
bezüglich des Geniüses im Hinblick auf dessen Eigenart zurzeit
geschehen konnte. Im folgenden wird, zu zeigen sein, daß nach und
nach immer tiefer einschneidende Maßnahmen erforderlich wurden,
die zwar schon damals erwogen und zum Teil für wünschenswert
erachtet worden waren, deren Durchführung man aber zu jenem
Zeitpunkte im Hinblick auf die Schwierigkeit der zu bewirt-
schaftenden Ware und den Mangel geeigneter Organisafton über
das ganze Reichsgebiet nicht für möglich hielt.
Die weitere Darstellung soll zunächst die Regelung des Ver
kehrs mit Frischgemüse zeigen, während die Gemüsedauerwaren
in einem besonderen Abschnitt zusammenhängend behandelt
werden sollen.
IV. Die Regelung des Verkehrs mit frischem
Gemüse.
A. Das Wirtschaftsjahr 1916.
1. Die Verordnung vom 15. Juli 1916.
In den Besprechungen mit Sachverständigen aller Erwerbs
zweige und aus allen Teilen des Reiches, welche die Reichsstelle
gleich irach der Aufnahme ihrer Tätigkeit abhielt, wurden zahl-