Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

III.  Der  Cinstnls  des  Alters  auf  Schuld-  und  Strchnmeffung
nach  den  Kestimmungen  des  «tuesten  österreichischen  Ztrasgeststeutwurfks
  *).

Eine  noch  weit  wichtigere  Rolle  als  bisher,  wird  den
„Jugendabtheilungen  und  Besserungsanstalten"  in  den  Bestimmungen ­
  des  neuen  Strafgesetzentwnrfes  zugewiesen.
*)  Die  legislatorischen  Vorarbeiten  zu  einem  neuen  österreichischen
Strafgesetze  nehmen  einen  Zeitraum  von  mehr  als  30  Jahren  in  Anspruch. ­
  —  Der  erste  (Hye'sche)  Entwurf,  dessen  erste  Ausarbeitung  m
das  Jahr  1863  zurückreicht,  wurde  im  österreichischen  Abgeordnetenhause ­
  bereits  im  Jahre  1867  vorgelegt.  Der  über  diese  Vorlage  abnefasste
  Commissionsbericht  vom  21.  Februar  1870  gelangte  wegen  der
Vertagung  und  später  erfolgenden  Auflösung  des  Abgeordnetenhauses
nicht  zur'Berathung  und  Beschlussfassung  in  demselben.
Am  7.  November  1874  wurde,  nachdem  in  der  Zwischenzeit  das
deutsche  Strafgesetz  in  Wirksamkeit  getreten  war,  von  dem  damaligen
Justizminister'Glaser  ein  neuer,  an  das  deutsche  Strafgesetz  sich  anlehnender ­
  Entwurf  eingebracht,  den  wir  als  die  Grundlage  aller
späteren  Entwürfe  anzusehen  haben.  Der  über  diesen  Glaserichen  Entwurf ­
  erstattete  Bericht  vom  10.  April  1874  theilte  das  Schicksal  des
ersten  Hye'schen  Entwurfes;  das  Abgeordnetenhaus,  dessen  Ochhrige
Legislationsperiode  im  Jahre  1879  zu  Ende  ging,  gelangte  nicht  dazu
diesen  Bericht  zu  berathen  und  zu  genehmigen.  Am  14.  November  1881
erfolgte  eine  neuerliche  Vorlage  des  s.  g.  Glaser'schen  Gesetzentwurfes
unter  Berücksichtigung  der  von  der  Commission  des  aufgelösten  Abgeordnetenhauses ­
  vorgenommenen  Änderungen.  Dieser  Regieruiigsentwurf
erfreute  sich  nicht  einmal  einer  commissionellen  Durchberathung  und  ;o
wurde  einem  neuen  Hause  am  11.  April  1889  seitens  des  jetzigen
Justizministers  Grafen  Schönborn  ein  vierter  Entwurf  vorgelegt,  der
sich  gleichfalls  an  die  Arbeit  Glasers  aus  dem  Jahre  1874  auschloss.
Der  Bericht  über  diesen  Entwurf  wurde  dem  Hanse  vorgelegt,  aber
wegen  Auslösung  desselben  zu  Beginn  des  Jahres  1891  gleichfalls  weder
berathen  noch  genehmigt,  und  so  erfolgte  im  Jahre  1891^  eme  neuerliche ­
  Vorlage  durch  denselben  Justizminister  und  ein  neuerlicher  Bericht
liegt  nunmehr  abermals  dem  Hause  vor.  —  Optimisten  hoffen  brel-
            
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