fullscreen: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Abschreibungskonten. 
Die Einstellung der Abschreibungen (Band I, S. 222 ff.) auf 
die Passivseite läßt die Vermögensobjekte, abgesehen von Zu- 
and Abgang, unvermindert mit ihrem ursprünglichen bzw. Nenn 
wert auf der Aktivseite erscheinen, während die Wertberichtigung 
des vorsätzlich zu hoch bewerteten Aktivvermögens als rechnungs 
mäßiges Passivum erscheint. Die Abschreibungsposten oder 
-konten auf der Passivseite sind lediglich Rechnungsposten, die 
in der Bilanztheorie als Bewertungsposten (Simon), als Wert 
minderungsposten (Rehm), als Korrektivposten (Staub) oder als 
unechte Reserven bezeichnet werden. Die Praxis nennt 1 ) diese 
Abschreibungsposten Amortisationskonto, Delkrederekonto, Ab- 
schreibungs-, Erneuerungskonto, der Gesetzgeber, der diese Be 
wertungsform für Anlagevermögen und Betriebsgegenstände aus 
drücklich zuläßt (§ 261 Ziff. 3), Erneuerungsfonds. Die Bilanz 
praxis schreibt Anlage- und Betriebsvermögen, z. B. auch Forde 
rungen in dieser Form ab. Die erste Form der Bewertung läßt 
weder den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungswert 
noch die bisherigen Abschreibungsbeträge erkennen, ist auch im 
Sinne der Theorie unzulässig, da auf einem Konto durch Ein 
stellung des Subtrahendus auf die entgegengesetzte Seite sub 
trahiert wird. 
Reserven und Abschreibungskonten, echte und unechte Re 
serven unterscheiden sich grundsätzlich; Reserven, Reservefonds, 
Reservekapitalien sind Gewinnrücklagen, zählen zum eigenen 
Kapital, erhöhen es und den Bilanzwert einer Aktie. Abschrei 
bungskonten sind keine Reserven, keine Gewinnrücklagen. Re 
serven werden zu-, Amortisationen abgeschrieben. Sie müssen 
in der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Betrag der Jahres 
abschreibung erscheinen, es sei denn, daß die Abschreibungen 
gegen Gewinne aufgerechnet werden. 
Die Abschreibungskonten bieten wegen ihrer unklaren Be 
zeichnung der Bilanzkritik außerordentliche Schwierigkeiten, weil 
es recht häufig schwer ist, zu unterscheiden, ob ein Berichtigungs 
posten oder eine Gewinnrücklage vorliegt. Satzungen, Geschäfts 
berichte des Entstehungsjahres, Aufsichtsratsprotokolle und die 
1 ) Unklar sind Bezeichnungen wie Amortisations/omfc, Reserve für 
zweifelhafte Forderungen, weil sie zu einer Verwechslung mit echten Ge 
winnrücklagen Anlaß geben.
	        
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