Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

Reichert-Meiß  Ische
Zahlen  (R.-M.-Z.)

Den  R.-M.-Zahlen
entsprechende  Polenskesche
N  eue  Butter-Zahlen  (P.-Z.)

Höchstzulässige
Polenskesche  Neue
Butterzahl  (P.-Z.)

20-21

1,3-1,4

1,9

21—22

1,4-1,5

2,0

22—23

1,5—1,6

2,1

23—24

1,6-1,7

2,2

24—25

1.7-1,8

2.3

25—20

1,8—1,9

2,4

26—27

1.9—2,0

2,5

27—28

2,0-2,2

2,7

28—29

2,2-2,5

3,0

29-30

2,5—3,0

3,5

Die  quantitative  Bestimmung  des  Kokosfettes  beruht  auf  dem  Befunde,
daß  durch  einen  Zusatz  von  10  °/ 0  Kokosfett  zur  Butter  die  P.-Zahlen  derselben
um  0,8—1,2,  im  Mittel  um  1,0  erhöht  werden.  Man  hat  zunächst  die  gefundenen
R.-M.-Zahlen  mit  der  gleichhohen  R.-M.-Zahl  der  Tabelle  zu  vergleichen  und  dann
zu  ermitteln,  ob  die  gefundene  P.-Zahl  ebenso  hoch  oder  höher  ist,  als  sie  nach
der  Tabelle  in  reinen  Butterfetten  sein  soll.  Ist  sie  größer,  dann  entspricht  jede
Erhöhung  der  P.-Zahl  um  0,1  einem  Zusatz  von  1  °/ 0  Kokosfett.  Um  aber  eine
unrichtige  Beurteilung  der  Butter  zu  verhüten,  soll  eine  Erhöhung  der  P.-Zahl  um
weniger  als  0,5  noch  nicht  als  das  Vorhandensein  von  Kokosfett  beweisend  angesehen ­
  werden.  Ist  aber  die  Differenz,  die  sich  aus  beiden  P.-Zahlen  ergibt,  größer
als  +  0,5,  dann  ist  sie  ihrem  ganzen  Betrage  nach  gemäß  Spalte  2  der  Tabelle  auf
Kokosfett  zu  berechnen.
Beispiele:
1.  Gefunden;  R.-M.-Zahl  24,5,  P.-Zahl  3,2.  Der  R.-M.-Zahl  24,6  entspricht  nach  der  Tabelle
die  P.-Zahl  1,75.  Hieraus  ergeben  sich;  3,2  —  1,75  =  -)-  1,45  x  10  =  14,5  °/ 0  Kokosfett.
2.  Gefunden:  R.-M.-Zahl  24,5,  P.-Zahl  1,8.  Hieraus  ergehen  sich;  1,8  —1,75  =  -(-0,06
X  10  =  0,5  =  0  °/ 0  Kokosfett.
A.  Hesse 1 )  und  M.  Siegfeld 2 )  haben  eine  Anzahl  reiner  Butterprohen  nach  dem
vorstehenden  Verfahren  untersucht  und  die  Angaben  von  Polenske  im  allgemeinen  bestätigt ­
  gefunden;  doch  waren  bei  ihren  Untersuchungen  die  Beziehungen  zwischen  der
R.-M.-Zahl  und  der  P.-Zahl  nicht  so  regelmäßig,  wie  sie  in  der  obigen  Tabelle  angegeben
sind,  und  müssen  die  höchstzulässigen  P.-Zahlen  vielleicht  noch  etwas  erhöht  werden.
M.  Siegfeld  warnt  daher,  ehe  ein  größeres  Untersuchungsmaterial  vorliegt,  vor  einer
Beanstandung  allein  auf  Grund  einer  zu  hohen  P.-Zahl,  sofern  die  Verfälschung  nicht
eine  sehr  grobe  ist.
A.  Juckenack  und  R.  Pasternaok 3 )  bestimmen  zum  Nachweise  von  Kokosfett
in  Butter  das  Molekulargewicht  der  flüchtigen  löslichen  Fettsäuren,  für  welches  sie  bei
Butterfett  (3  Proben)  95,1—98,3  und  bei  Kokosfett  (3  Proben)  132,8—145,1  fanden;
M.  Siegfeld 2 )  fand  für  Butterfett  die  Werte  97,2—104,3.
f)  Für  den  Nachweis  von  fremden  tierischen  Fetten  (Talg,  Oleomargarin,
Schweinefett)  in  Butter  sind  besondere  zuverlässige  Verfahren  bis  jetzt  nicht  bekannt
J )  Milchwirtsoli.  Centralbl.  1905,  1,  13.
2 )  Ebenda  1905,  1,  165.
3 )  Zeitschr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1904,  7,  193.
            
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