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für Weltwirtschaft Juei
können. Die Zentralstelle konnte daher in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang April
noch rund 700 000 Tonnen Hafer für die Heeresverwaltung beschaffen. Außerdem erwarben
die Proviantämter durch unmittelbare Ankäufe von den Landwirten noch etwa 20 000 Tonnen.
Die Lieferungen bis Mitte März waren außerordentlich lebhaft, so daß zum Teil Hafer,
der schon ausgedroschen und verladebereit war, nicht bis zum 29. Februar bezw. bis zum
15. März verladen werden konnte. Infolge des Wagenmangels war es nicht immer möglich,
rechtzeitig Wagen zu erhalten. Die Haferbesitzer erhoben in derartigen Fällen Anspruch auf
Zahlung der Vergütung, obwohl der Hafer nicht bis zu dem in der Bundesratsverordnung vor
gesehenen Zeitpunkt verladen war. Derartige Ansprüche der Besitzer sind im allgemeinen auf
Grund der von dem Königlich Preußischen Kriegsministerium aufgestellten Bestimmungen ohne
weiteres erledigt worden, so daß Streitigkeiten zwischen dem Verlader und den Proviantämtern
nur in seltenen Fällen zur Kenntnis der Zentralstelle gelangten.
Vom 1b. März ab hat die Einlieferung von Hafer erheblich nachgelassen. Das rührt zum
Teil daher, daß die Landwirte, soweit es irgend angängig war, den Hafer früher geliefert haben,
um die besondere Vergütung zu erhalten, zum Teil aber auch daher, daß sie den noch vorrätigen
Hafer nicht abliefern wollen, um zunächst ihren Bedarf an Saatgut zu decken.
Durch die andere oben erwähnte Bundesratsverordnung vom 17. Januar 1916 wurde
bestimmt, daß die Kommunalverbände die in ihrem Bezirk der Enteignung unterliegenden Hafer
vorräte auf Erfordern der Reichsfuttermittelstelle der Zentralstelle zur Verfügung zu stellen
haben. Die Reichsfuttermittelstelle hat durch Schreiben vom 18. Januar sämtliche Kommunal
verbände angewiesen, alle in ihrem Bezirk befindlichen, der Enteignung unterliegenden Vorräte
an Hafer auf die Anforderung der Zentralstelle und nach deren Anweisung so schnell als möglich
zur Ablieferung zu bringen. Nach dieser Bundesratsverordnung durften die Kommunalverbände
nicht mehr wie vorher einen Ausgleich zwischen den Besitzern von Hafer und den Pferdehaltern,
die Bedarf an Hafer hatten, innerhalb des Kommunalverbandes ohne weiteres vornehmen, so daß
auch dadurch größere Mengen zur Verfügung der Zentralstelle standen. Es war in jedem
Einzelfalle erst die Genehmigung der Zentralstelle einzuholen, bevor ein Kommunalverband aus
seinen Vorräten Hafer an Pferdehalter, die nicht im Besitz von Hafer waren, abgeben durfte.
Fast alle Kommunalverbände sind mit Anträgen auf Erteilung derartiger Genehmigungen an
die Zentralstelle herangetreten. Die Zentralstelle ist bei der Entscheidung über diese Anträge
davon ausgegangen, daß landwirtschaftliche Betriebe im allgemeinen die Möglichkeit hatten, ihre
Pferde mit anderen in ihrem eigenen Betrieb gewonnenen Futtermitteln durchzuhalten, die ge
werblichen Betrieben, Haltern von Postpferden, Speditionspferden und ähnlichen nicht zur Ver
fügung stehen. Die Zentralstelle hat demgemäß von den Kommunalverbänden Aufstellungen
über die zu enteignenden Hafermengen sowie über die Arten der Betriebe, in denen Pferde
gehalten wurden, erfordert und dann unter Berücksichtigung obiger Gesichtspunkte den Kommunal
verbänden den benötigten Hafer aus deren eigenen Beständen überwiesen. Insgesamt wurden
den Landkreisen in dieser Weise seit Inkrafttreten der Bundesratsverordnung vom 17. Januar
zum Zwecke des Ausgleiches etwa 23 000 Tonnen Hafer überwiesen. Die Versorgung der
Stadtkreise erfolgte wie früher durch Ueberweisung aus anderen Kommunalverbänden.
Die Zentralstelle war bemüht, soweit es angängig war, für die Entlastung der Eisen
bahn Sorge zu tragen und wies die Kommunalverbände wiederholt auf die Notwendigkeit hin,
Hafer auf dem Wasserwege zu verladen. Es war jedoch nicht möglich, diese Verladungen in
größerem Umfange vorzunehmen, weil anfänglich nach den Anordnungen des Kriegsministeriums
nur Haferlieferungen für linkselbische Proviantämter und Ersatzmagazine auf dem Wasserwege
befördert werden durften, und weil auch aus den einzelnen Kommunalverbänden im allgemeinen
nicht so große Mengen geliefert wurden, daß eine Beförderung auf dem Wasserwege im Hinblick
auf den Zeitverlust und die Kosten zweckmäßig gewesen wäre.
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