Full text : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

Andere sehen den Zweck der Organisation in einer Beschränkung
 oder Ausschließung der Konkurrenz (Baumgarten-Meszleny,
Menzel).
Dem gegenüber weist Grunzel darauf hin, daß dies nur als
Mittel des Kartells in Frage komme, um seinen Zweck, die gemeinsame
 Regelung der Produktion und des Absatzes zu verwirklichen.
Ähnliche Zwecksetzung findet sich bei Sombart (zu fortgesetzter
Regelung der Marktverhältnisse), Lehnich (zum Zweck der Rege-Jung
 des Marktes und Beschränkung des Wettbewerbs) und
Tschierschky (zwecks willkürlicher Regelung ihres Marktes).
Troeltsch, Manstaedt und Schmitt-Schowalter bezeichnen als
Ziel des Kartells Sicherung und Hebung der Rentabilität.
In Anbetracht dieser Meinungsverschiedenheiten über Wesen
und Zielsetzung: der Kartellorganisation kann Klarheit darüber nur
dadurch erworben werden, daß man nach dem teleologischen Prinzip,
 der „leitenden Idee“ des Kartells sucht. Die Frage ist also:
Wozu, aus welcher Zwecksetzung heraus sind Kartelle entstanden?


Das Kartell als Zusammenschluß der Unternehmer ist ein
Organisationsgebilde der kapitalistischen Wirtschaft. Man muß daher
 auf die Grundlage unserer Wirtschaftsordnung und auf die
Entwicklungstendenzen der kapitalistischen Konkurrenzwirtschaft
zurückgehen, um das Wesen des Kartells aus seinen Entstehungs-Ursachen
 zu erkennen.

II. Untersuchung der Kartellorganisation hinsichtlich
ihres Wesens und ihrer Zielsetzung.
a) Die Entstehungsursachen.
l. Die freie.Konkurrenz als Ordnungsprinzip
Nachder Ansichtder Klassiker und die Richtigkeit
 dieser Lehreim Frühkapitalismus.
Die Idee einer göttlichen prästabilierten Harmonie der ganzen
Weltordnung von Leibniz spiegelt sich in der Naturlehre der Volks-Wirtschaft
 wieder, die eine Harmonie zwischen privatem Vorteil und
allgemeinem Wohl sah. Diese Lehre bildete die wissenschaftliche
Grundlage für das „System der freien Konkurrenz“, für „diejenige
Rechtsordnung, die sich das kapitalistische Interesse als Ausdruck

Ed
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