Object: Der deutsche Zollverein

beftimmung, daß beide Regierungen sich zu einem gemeinsamen, 
vorerst nur den Länderumfang der Königreiche Bayern (ausschließ 
lich der Pfalj) und Württemberg begrenzenden Zoll- und Handels 
systeme vereinigen würden; in diese Vereinigung könnten dann 
auch andere angrenzende Staaten mit Zustimmung der beiden 
Königreiche eintreten. Alle längs der gemeinsamen Gebietsgrenzen 
zur Zeit bestehenden Zollstätten sollten aufgehoben und die Ein 
gangs-, Durchgangs- und Ausgangszölle an die äußeren Grenzen 
beider Staaten verlegt und auf gemeinsame Rosten erhoben werden. 
Beide Staaten verzichteten für die Dauer des Vereins auf alle ein 
seitigen Handelsverträge mit dem Auslande. Als Grundlage des 
noch aufzustellenden Tarifes sollten die bayrische Zollgesetzgebung 
und die schon vor Jahresfrist in Stuttgart gewonnenen Gesichts 
punkte dienen. Der politischen Bedeutung der Vereinigung aber 
war man sich ganz klar; sie solle, wie das bayrische Rabinett am 
22. März 1827 nach Stuttgart schrieb, den Rern eines reinen 
Deutschland bilden und ein immer engeres gegenseitiges Anschließen 
in allen politischen Beziehungen zur unmittelbaren heilsamen Folge 
haben. Solche Worte entsprachen ganz der seit Jahren gepflegten 
Triasidee des württembergischen Rönigs: neben den beiden Groß 
mächten (Österreich und Preußen ein geeintes Süddeutschland — 
unter seiner Führung. 
Die in Aussicht genommenen Einladungen, so aussichtslos 
sie erscheinen mußten, wurden doch nach Rarlsruhe, Wiesbaden 
und Darmstadt abgesandt. Nach einer Besprechung, die am 
sä. Mai 1827 der badische Minister von Berstett mit dem groß- 
herzoglich-hessischen Minister du Thil zu Heidelberg gehabt hatte, 
ergingen alsbald die absagenden Antworten der drei oberrheinischen 
Regierungen nach München und Stuttgart. Berstett antwortete, 
Baden wolle keine künstliche Industrie durch Schutzzölle großziehen. 
Nassau ließ in Stuttgart seine Verwunderung darüber aussprechen, 
wie nur Württemberg ein solches Merkantilsystem annehmen und vor 
allem sich einem größeren Pose unterwerfen könne. Darmstadt aber 
ließ seiner Ablehnung einen Schritt von größter Bedeutung folgen:
	        
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