beftimmung, daß beide Regierungen sich zu einem gemeinsamen,
vorerst nur den Länderumfang der Königreiche Bayern (ausschließ
lich der Pfalj) und Württemberg begrenzenden Zoll- und Handels
systeme vereinigen würden; in diese Vereinigung könnten dann
auch andere angrenzende Staaten mit Zustimmung der beiden
Königreiche eintreten. Alle längs der gemeinsamen Gebietsgrenzen
zur Zeit bestehenden Zollstätten sollten aufgehoben und die Ein
gangs-, Durchgangs- und Ausgangszölle an die äußeren Grenzen
beider Staaten verlegt und auf gemeinsame Rosten erhoben werden.
Beide Staaten verzichteten für die Dauer des Vereins auf alle ein
seitigen Handelsverträge mit dem Auslande. Als Grundlage des
noch aufzustellenden Tarifes sollten die bayrische Zollgesetzgebung
und die schon vor Jahresfrist in Stuttgart gewonnenen Gesichts
punkte dienen. Der politischen Bedeutung der Vereinigung aber
war man sich ganz klar; sie solle, wie das bayrische Rabinett am
22. März 1827 nach Stuttgart schrieb, den Rern eines reinen
Deutschland bilden und ein immer engeres gegenseitiges Anschließen
in allen politischen Beziehungen zur unmittelbaren heilsamen Folge
haben. Solche Worte entsprachen ganz der seit Jahren gepflegten
Triasidee des württembergischen Rönigs: neben den beiden Groß
mächten (Österreich und Preußen ein geeintes Süddeutschland —
unter seiner Führung.
Die in Aussicht genommenen Einladungen, so aussichtslos
sie erscheinen mußten, wurden doch nach Rarlsruhe, Wiesbaden
und Darmstadt abgesandt. Nach einer Besprechung, die am
sä. Mai 1827 der badische Minister von Berstett mit dem groß-
herzoglich-hessischen Minister du Thil zu Heidelberg gehabt hatte,
ergingen alsbald die absagenden Antworten der drei oberrheinischen
Regierungen nach München und Stuttgart. Berstett antwortete,
Baden wolle keine künstliche Industrie durch Schutzzölle großziehen.
Nassau ließ in Stuttgart seine Verwunderung darüber aussprechen,
wie nur Württemberg ein solches Merkantilsystem annehmen und vor
allem sich einem größeren Pose unterwerfen könne. Darmstadt aber
ließ seiner Ablehnung einen Schritt von größter Bedeutung folgen: