„Complicatio“ und „explicatio“
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reinen intellektuellen „Einheiten‘“ werden nicht unmittelbar dem
sinnlich Mannigfaltigen selbst, sondern dem Begriff, auf den
sich jene Mannigfaltigkeiten reduzieren, verglichen und gegenübergestellt.
Die Sinnendinge werden nicht an sich selbst, in
ihrer konkreten Einzelheit, zum Gegenstand der Betrachtung gemacht,
sondern sie werden zusammengefasst und vertreten durch
die Kategorie der Quantität, ohne die sie für den Begriff nicht
fassbar sind: magnitudine et multitudine sublata nulla res cognoscitur.43)
Vergegenwärtigen wir uns von diesem Punkte aus noch einınal
den Gang der Gesamtuntersuchung, so: drängt sich eine allgemeine
Bemerkung auf. Der Begriffsgegensatz des „einfachen“
Seins und seiner „Entfaltung“, der complicatio und explicatio war
geschaffen, um das Verhältnis und den Widerstreit zwischen Gott
und Welt zum Ausdruck zu bringen. In dieser metaphysischen
Aufgabe wurzelt sein Ursprung und seine prinzipielle Bedeutung.
Im Fortgang der Untersuchung aber sehen wir, wie dieser
anfängliche Sinn sich stetig weitet, wie immer neue Problemgruppen
ergriffen und der systematischen Grundunterscheidung
unterworfen werden. Nacheinander werden nunmehr das Verhältnis
Gottes zum menschlichen Geiste, wie die Beziehung, die
innerhalb des Geistes zwischen seinen Grundprinzipien und dem
entwickelten Gehalt seiner Begriffe besteht, unter dem gegensätzlichen
Gesichtspunkt des „Einen“ und „Vielen“ betrachtet. Die
Grösse selbst, die ein immanenter Grundinhalt unseres Denkens
ist, gibt dieser doppelten Betrachtung und Beurteilung Raum. So
gelangt ein Gedanke, der dazu bestimmt schien, die endgültige
Trennung des Diesseits und Jenseits, des konkreten und absoluten
Seins zu bezeichnen, innerhalb des endlichen Seins selbst
zur Bestimmung und zu fruchtbarer Anwendung. Die gegenseitige
Abgrenzung der verschiedenen Erkenntniskräfte zeigt den gleichen
charakteristischen Zug. Die Vernunft (ratio), die auf das
Gebiet der konkreten Erscheinungen geht, um es zu ordnen und
zu begreifen, untersteht dem Prinzip des ausgeschlossenen Dritten,
nach welchem sie von zwei widerstreitenden Bestimmungen immer
nur die eine zu bejahen vermag; sie unterscheidet sich eben
damit streng und grundsätzlich vom „Intellekt“, der die absolute
Einheit und in ihr die Coincidenz der Gegensätze erschaut. Die