Full text : Nationalökonomie (Teil 1)

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auch für ein Land je nach der Kulturstufe und je nach der Wohlhabenheit
 eine Ausgabe am Platze sein oder als verwerflich angesehen
werden müssen. Der Maßstab ist ein relativer und für den einzelnen
Fall besonders zu bestimmen. Gleichwohl 1äßt sich ein solcher Maßstab,
 wie angedeutet, prinzipiell aufstellen, und ebenso angeben, welche
Verteilung des Besitzes und Einkommens unter gegebenen Verhältnissen
 angemessen ist, welche dagegen nicht. Die Ungleichheit, welche
einen unverhältnismäßigen Luxus begünstigt, wird als zu weitgehend
bezeichnet werden müssen und ebenso eine solche, welche den Mittelstand
 verdrängt und die unterste Klasse zu einer unzureichenden
Lebenshaltung verdammt. Unbedingt wünschenswert wird es sein, daß
eine jede Arbeit reichlichen Lohn erhält, um eine Prämie für Fleiß
und Ausdauer zu gewähren und das Bewußtsein in Jedem rege zu erhalten,
 daß er sich durch Fleiß und Arbeitsamkeit auf eine höhere
Stufe emporzuheben vermag. Darin liegt der unendliche Vorzug, den
die neuaufstrebenden Länder, z. B. die nordamerikanische Union gegenüber
 der alten Welt haben, daß ihre hohen Löhne Jedem gestatten,
sich in die besitzende Klasse emporzuarbeiten, der Fleiß und Tüchtigkeit
 besitzt, während hier gerade die Hoffnungslosigkeit, die eigene Lage zu
verbessern, dauernde Unzufriedenheit und die sozialdemokratischen Ldeen
groß zieht, die unter amerikanischen Verhältnissen nicht aufsukommen
vermögen. Demgegenüber ist es wünschenswert, daß der arbeitslose
Gewinn aus Besitz, wie Kapitalzins und Grundrente, niedrig ist, um
nicht Genuß ohne Arbeit zu fördern, und die Produktionsmittel den
Strebsamen möglichst billig zur Verfügung zu stellen.
Unzweifelhaft ist in der Gegenwart nicht überall die Verteilung
des Besitzes und des Einkommens in idealer Weise zu beobachten, und
man hat vielfach eine künstliche Regelung durch die Staatsgewalt verlangt,
 wie es im Extrem die sozialistische Partei thut. Aber solch ein
Anspruch beruht auf Verkennung der menschlichen Natur, die verhältnismäßig
 leicht Härten erträgt, die als durch die Verhältnisse herbeigeführt
und unvermeidlich erscheinen; während diejenigen, welche zwar viel
geringer, aber durch menschliche Willkür herbeigeführt sind, weit
stärkere Opposition hervorrufen. Eine Ordnung der Einkommensverhältnisse
 durch die leitende Gewalt, wie sie die sozialistische Partei erstrebt,
ist nur unter Beseitigung der individuellen Freiheit möglich, und eine
gerechte Verteilung durch eine Centralgewalt ist als über menschliche
Kräfte hinausgehend nicht zu erwarten. Es wird deshalb das allein
Richtige sein, ım allgemeinen die Entwickelung der Einkommensverhältnisse
 sich selbst zu überlassen und von außen nur indirekt einen Einfluß
auszuüben. Dies kann allerdings durch die Staatsgewalt in mannigfaltiger
Weise geschehen; vor allem durch eine Erbrechtsgesetzgebung, welche
auf eine Verteilung des Vermögens hinwirkt (Beseitigung der Fideikommisse);
 durch eine Besteuerung, welche die Ausgleichung begünstigt
 (progressive Erbschafts- und Einkommensteuer); durch eine
hohe Besoldung der eigenen Angestellten, besonders der unteren Klasse;
durch eine angemessene Arbeiterschutzgesetzgebung, besonders Arbeiterversicherung;
 Tilgung der Staatsschulden zur Ermäßigung des Zinsfußes
und dergl. mehr. Zu Gewaltmaßregeln dagegen, welche die Grundlagen
 unserer Volkswirtschaft und Kultur erschüttern, liegt um so
weniger Veranlassung vor, als die neuere Entwickelung mehr optimistisch
als pessimistisch aufzufassen ist.

Eingriff der
Staatsgewalt
in die Einkommensver-


            
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