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Ertragskonto oder auf Verfügungskonto? Die Antwort muß lauten:
Auf Verfügungskonto. Es fand ein Verwertungsgeschäft statt, das
nicht nur keinen Unternehmerverdienst brachte, sondern sogar an
den Werbungskosten 2000 Mark verloren gehen ließ. Dies Geschäft
muß daher aus den anderen herausgehoben, von der Ermittelung des
Ertrags der übrigen Geschäfte getrennt gehalten werden. Indes lie-
gen die Fälle nicht immer so klar zutage; auch muß der Kaufmann
von vornherein damit rechnen, daß er manche Sachen unter Ein-
kaufspreis verkaufen muß, wodurch der Durchschnittsertrag herab-
gesetzt wird. Besondere Verlustfälle sollten aber stets als solche
kenntlich gemacht werden, also nicht über Ertragskonto gehen, wo-
mit sie unter den anderen Geschäften verschwinden würden. Der
entgegengestellte Fall ist, daß eine Sache weit über den durch die
Werbungskosten gegebenen Normalpreis verkauft wird. Z. B. eine
Sache, die 10000 Mark kostete und zuzüglich kaufmännischer und
Unternehmerarbeit 12500 Mark bringen sollte, wurde für 20 000
Mark verkauft. Dann sind dem Kaufmann ohne sein Zutun 7500 Mark
in den Schoß gefallen, die Gewinn, aber nicht Ertrag darstellen. Im-
merhin gehören besonders billige Gelegenheitskäufe ebenfalls zu den
Möglichkeiten des kaufmännischen Gewerbes, sodaß auch solche
Geschäfte über Ertragskonto laufen können. Liegt jedoch ein außer-
gewöhnlicher Fall der Überschreitung des Normalertrages vor, so
ist es richtiger, den den normalen Ertrag übersteigenden Gewinn
auf dasVerfügungskonto zu buchen, bzw. ihm zunächst ein beson-
deres Konto anzuweisen.
Betrachten wir nunmehr die Technik der Bilanz. Sie
zerfällt in die Kapitalnachweisung (die Inventur der Praxis) und den
Abschluß der Bilanzrechnung, die Kontenbilanz.
Die Kapitalnachweisung verzeichnet, auf einen be-
stimmten Tag eingestellt, die Leistungsmittel des Unternehmens in
genauer Einzelnachweisung auf Grund der Buchhaltung des Lei-
stungsgegenstandes, die durch Aufnahme der Bestände geprüft, wo
nötig ergänzt oder ersetzt wird. Durch diese Ersetzung wird ge-
wissermaßen die Gegenstandsbuchhaltung für den Bilanztag in Kraft
gesetzt, um jedoch im nächsten Jahre wieder zu verschwinden. Es
entsteht das Verzeichnis der Leistungsmittel, der Aktiva des Un-
ternehmens. Ist kein anderer an ihnen Berechtigter da, als der Unter-
nehmer, so bilden die Aktiva das Kapital. Bestehen, wie es die Regel
ist, Verbindlichkeiten, Passiva, so stellt der Überschuß der Ak-
tiva über die Passiva das Kapital dar. Bei der Aufzeichnung der
Aktiva beobachtet man zweckmäßig die systematische Reihenfolge:
Zahlungswerte (bare, nicht bare, ausstehende), Handelswerte
(Sachen, Arbeitsmittel) unter Anwendung von Gruppentiteln, die den
Konten der Bilanzrechnung entsprechen. Dem Grundsatz der Er-
tragsbilanz gemäß werden die Handelswerte zu ihrem Werbungs-
wert eingesetzt mit dem Wert an Geld, an dessen Stelle sie getreten
sind. Eine Wertbeurteilung findet statt im Sinne der Abschreibung.
Werden die Abschreibungen auf dem Konto unmittelbar bewirkt, so