Full text : Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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‚egt und eine Prämie für eine grössere. Zahl von Kindern verteilt, Die
Kinder selbst blieben mehr der Fürsorge des Staates, als der der
Eltern überlassen und galten in der Hauptsache als ihm gehörig. Aehnlich
 sind die Verhältnisse in Kreta gewesen. Anders dagegen in Athen,
wo weniger Veranlassung zu einer solchen einseitigen Politik vorlag.
 Plato wie Aristoteles hielten ein weitgehendes Eingreifen der
Staatsgewalt zur Förderung der Ehe und Zeugung gesunder Kinder
für geboten.
Im alten Rom suchte man gleichfalls früh Eheschliessung und
Bevölkerungsvermehrung zu fördern, und je mehr im Beginne des Verfalls
 die Bevölkerung abzunehmen anfing, um so energischer ging man
in dieser Hinsicht vor. Der Kaiser Augustus setzte im Beginne unserer
Zeitrechnung Gesetze wie die lex Julia und lex Papia durch, welche
eine frühe Eheschliessung beiden Geschlechtern zur Pflicht machten,
wie ebenso den überlebenden oder‘ geschiedenen Ehegatten. Alte Junggesellen
 wurden mit einer besonderen Steuer belegt. Bedeutsam und
originell waren die Erbbestimmungen, welche die rechtzeitige Eheschliessung
 unterstützen sollten. Diejenigen, welche in dem angemessenen
Alter keine Kinder hatten, gingen der Hälfte des ihnen zugefallenen
Erbteils verlustig. Eheleute, welche kinderlos waren, konnten nur ein
Zehntel ihres Vermögens einander testieren. Die lex Julia gewährte
dem in einem Testamente bedachten Hagestolz eine Frist von 100 Tagen,
um zu heiraten, Gelang ihm in dieser Zeit die Verehelichung nicht,
30 fiel die Hinterlassenschaft dem Staate zu. Eine grössere Kinderzahl
gewährte dem Bewerber um Aemter einen gewissen Vorzug. Frauen
mit mehreren Kindern war gestattet, eine besondere anziehende Kleidung
zu tragen. (Elster a. a. O.).
Merkantilisti- In dem Reformationszeitalter findet man vielfache Spuren des
ches Zeitalter, Strebens, die Bevölkerungszunahme zu fördern. Bestimmte Staatsmassregeln
 aber datieren aus der merkantilistischen Zeit, wo es insbesondere
 in Deutschland nach dem dreissigjährigen Kriege galt, neue
Arbeitskräfte zu schaffen, um die öde liegenden Höfe wieder zu besiedeln,
 die niedergebrannten Städte wieder aufzubauen. Deshalb finden
sich Bestimmungen, dass Junggeselllen eine Menge Aemter nicht übernehmen
 durften; ebenso war ihnen vielfach verboten, selbständig ein
Handwerk auszuüben, oder sie mussten sich das Recht erst mit einer
jesonderen Abgabe erkaufen. KEine frühe Eheschliessung begünstigte
man durch Steuererleichterungen. Besonders weitgehend waren diese
Begünstigungen in Spanien und Frankreich im 17. Jahrhundert.
Braut- und Heiratskassen wurden in das Leben gerufen und auch sonst
ınvermögenden Brautleuten eine Unterstützung zur Gründung eines
Hausstandes gewährt. In Spanien wurde demjenigen, der 6 männliche
»heliche Kinder am Leben hatte, Steuerfreiheit gewährt, und in Frankveich
 erhielten Edelleute bei grossem Kindersegen eine jährliche Pension.
 In beiden Ländern war man durch Verordnungen bestrebt, die
Stellung der unehelich Geborenen zu verbessern und möglichst für ihre
Erhaltung zu sorgen. Die ausgedehnte Gründung von Findelhäusern
in jener Zeit ist auf die gleiche Tendenz zurückzuführen. Die preussische
 Sitte, dass der König bei dem 7. Sohne eines Unterthanen
Pathenstelle übernimmt, ist auf denselben Grundgedanken zurückzu-*ähren.

            
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