266 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
ihre Einrichtungen, in Niedersachsen mehr im Anschluß an die freie Initiative der Ein—
wohner. Von der Gründung Freiburgs und Hagenaus (1120 und 1164) an ist auch
im Südwesten der Sinn für städtische Selbständigkeit so gestiegen, daß die örtliche
Scheidung des königlichen oder fürstlichen Hofes von der Stadt als Bedingung der
Blüte gist. Und indem so Autonomie und Städtefreiheit, d. h. eine größere rechtliche
und verwaltungsmäßige Unabhängigkeit der Stadtkorporation gegenüber dem Stadiherrn
sich entwickelte (in Deutschland mehr als anderwärts, aber ähnlich doch auch in Frankreich,
England ꝛc.), vollendete sich der tiefgreifende wirtschaftspolitische und rechtliche Gegensatz
von Stadt und Land, der erst in neuester Zeit dem Grundsatze der Rechtsgleichheit wich.
Außer der städtischen, meist die der Dörfer wesentlich übertreffenden Gemarkung
hatten die Städte ursprünglich kein Gebiet; wohl kauften die reicheren nach und nach
Dörfer, Zollrechte, kleine Städte und ganze Herrschaften auf, nahmen Ritter als Aus—
bürger an, suchten überhaupt ihre Macht zu einer territorialen Herrschaft auf einige,
oft 10—15 Geviertmeilen auszuweiten; aber während das den italienischen großen
Kommunen gelang, weil sie viel mehr als die deutschen den Adel in ihren Mauern be—
hielten, war dies in Frankreich und England unmöglich durch die frühe Aufrichtung
einer königlichen Centralgewalt, und scheiterte die Bemühung der deutschen Städte in
den Städtekriegen an der festen Organisation der Aristokratie des platten Landes, an
der bereits vorhandenen Macht der Territorialherren.
Das wunderbar schnelle und glänzende Aufblühen der größeren deutschen Städte
von 1200— 1500 ist teils dem Zuge der Welthandelsstraße durch Deutschland und dem
deutschen Ostseehandel, teils der politischen Thatsache zu danken, daß nach dem Unter—
gange einer festen deutschen Centralgewalt die großen Städte fast unabhängige
Republiken wurden, die auch ohne großes eigenes Landgebiet durch eine energische, kluüge,
lokale Wirtschaftspolitik sowie durch ihre Geld- und Kreditwirtschaft bis gegen 1450 den
agrarischen territorialen Fürstentümern vielfach überlegen waren. Die Verlegung des
Welthandels nach dem atlantischen Ozean und der Sieg des Territorialfürstentums von
1450, ab nahm den Städten die Möglichkeit weiteren einseitigen Wachsstums; durch den
dreißigjährigen Krieg war der größere Teil der deutschen städtischen Kultur vernichtet.
Vom 18. Jahrhundert an konnten die deutschen Städte, wie schon seit Jahrhunderten
die französischen und englischen, nur noch als dem Fürstentum untergeordnete Gemeinden
emporkommen.
Die Größe der älteren Städte hat man bis vor kurzer Zeit außerordentlich über—
schätzt. Jetzt hat eine genaue, umfangreiche Forschung uns belehrt, daß vor 1400 wohl
aur die durch den Wasserverkehr begünstigten Städte Köln und Lübeck etwa 80 000 Seelen
überschritten, gegen 1600 vielleicht noch einige andere Städte einer solchen Zahl nahe
kamen oder sie übertrafen, daß die angesehensten und reichsten Städte ohne Wasser—
oerkehr sich zwischen 5000 und 25 000 Seelen bewegten, daß selbst viele relativ bedeutende
5000 Seelen nicht überschritten, und die Mehrzahl aller Städte zwischen 1000 und
5000 Seelen schwankte. Eine Parallele dazu ist, daß Rogers fürs Jahr 1877 London
35 000, fünf anderen englischen Städten 83000-11000, allen anderen englischen Städten
weniger zuschreibt. Burckhardt giebt Venedig 1422 190 000, Florenz 1388 90000 Seelen.
Ob die Meinung Cibrarios und Levasseurs, Mailand und Paris hätten gegen 1800
schon 200 000 Seelen gehabt, haltbar ist, scheint zweifelhaft. Daß sie, wie auch viel—
leicht Brügge und Gent, 5060 000 überschritten hatten, wenn Köln über 80000 be—
saß, ist denkbar. Daß Antwerpen 1549-61 aber etwa 200000 Einwohner erreicht, ist
so wahrscheinlich, wie daß London 1580 schon 180000 Seelen gehabt habe.
Wie die Bevölkerung überhaupt im Mittelalter viel stärkeren Wechseln ausgesetzt
war als heute, so sehen wir auch die einzelnen Städte je nach dem Wechsel ihrer
Lebensbedingungen rasch zunehmen und rasch sinken. Eine allgemeine Stocung der
städtischen Entwickelung tritt ziemlich allgemein vom 15. 17. Jahrhundert ein. Die
meisten Städte hatten die Größe erreicht, welche ihnen als Marktmittelpunkt ihrer Um—
zebung möglich war; nur wenige konnten darüber hinauskommen. Vom 16.18. Jahr⸗
hundert herrscht Verknöcherung, Erschwerung des Umzugs, der Wanderungen. Noch im