Full text : Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Größe der älteren Städte. Stadtentwickelung anderwärts. 267

18. Jahrhundert galt es als selbstverständliche Schranke — selbst für einen Hamburger
wie Büsch —, daß die Kosten des Bezuges von Brennholz, Getreide und Ahnlichem
—D0
Landstädte wird in Deutschland schon im 16. Jahrhundert außerordentlich, auch in
England in dem Maße geklagt, wie dort der Bauernstand, welcher kleine Städte in der
Nähe braucht und erhält, zurückgeht. Dieser Rückgang beruhte daneben auf dem stärkeren
Wachsen der größeren Staͤdte infolge des verbesserten Verkehrs und der beginnenden
lokalen Arbeitsteilung. In Preußen hat die monarchische Politik dann im 17. bis
18. Jahrhundert gerade auch diese kleinen Städte durch Garnisonen, Lieferungen, Ver—
bote des Landhandwerks wieder zu heben gesucht.
Welchen Teil der Gesamtbevölkerung die städtische im Mittelalter ausgemacht habe,
darüber fehlen uns fast alle Nachrichten. Rogers führt für das England von 1377
8 Prozent an. Im ganzen können wir annehmen, daß, von einigen städte- und ver⸗
kehrsreichen Gegenden abgesehen, in ganz Europa die städtische Bevölkerung bis gegen
1800 10-20 Prozent der Gesamtzahl nicht leicht überschritten habe.
Dafür, daß vorübergehend in Not- und Kriegszeiten die Stadtbevölkerung im
Mittelalter oft aufs Doppelte wuchs, haben wir mancherlei sichere Anhaltspunkte; es
ist der Rest der alten Einrichtung, daß ganze Völkerschaften sich in den städtischen
Mittelpunkt zurückzogen. Eine übergroße, flottierende Fremdenbevölkerung haben nach
den Reiseberichten periodisch heute noch die afrikanischen Handelsorte. —
Über die städtische Entwickelung anderer Länder wissen wir wenig. Im Slaven—
gebiete hatten früher die Bezirke und kleinen Völkerschaften von 2210 Geviertmeilen
wenig oder nicht bewohnte Burgwalle als Rückzugsorte (Meitzen). Später waren es
hier und im Norden deutsche Kaufmanns- und Handwerkerkolonien, welche die Städte
nach deutscher Art gegründet oder als korporativ begünstigte Bevölkerungsgruppen den
Orten ihrer Niederlassung Bedeutung verschafft haben. Für Rußland berichtet Keußler,
daß erst 1648 —1700 eine Anzahl größerer Orte zu wirklich städtischem Leben gekommen
sei. Wo im Norden und Osten die Deutschen als Städtegründer auftraten, da hat man
ihnen später ihre Vorrechte genommen, suchte man den festgewurzelten Teil zu nationa—
lisieren, den anderen zu vertreiben, die heimische Bevölkerung durch verschiedene Privilegien
zum slädtischen Leben und Verkehr änzureizen; den Fremden wurde aller Landhandel
und Kleinhandel verboten, die einheimischen Marktorte erhielten die Vorrechte wie die
deutschen Städte und dergleichen mehr.
In den englisch-amerikanischen Kolonien hat man, wo nur eine agrarische Ent—
wickelung Platz griff, und es lange an allen Städten fehlte, zu ähnlichen städtefördern—
den Gesetzen und Einrichtungen gegriffen, wie die dänischen und schwedischen Könige fie
im 16. uͤnd 17. Jahrhundert erließen und geschaffen hatten. Ein virginisches Gesetz
von 1655 wollte in jeder Grafschaft eine Stadt mit dem Alleinrecht des Handels ins
Leben rufen. Ein Gesetz von 17085 hat denselben Zweck, es befreit die Stadtbewohner
vom Militärdienst, giebt jeder Stadt das Alleinrecht des Handels auf 5 Meilen.
98. Stadt uünd Land im 19. Jahrhundert. Die neuere Zeit hat, wie
für die städtische Entwickelung, so für das ganze Siedelungswesen andere Bedingungen
geschaffen. Zunächst haben die Verkehrsmittel sich ausgebildet wie niemals früher: die
Post im 16. und 17. Jahrhundert, die Kanäle im 18., die Chausseen und Vicinalwege
in der ersten Hälfte, die Eisenbahnen und Telegraphen in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts; dazu kam die Entwickelung der modernen Technik, welche zunächst
gewisse gewerbetreibende Städte außerordentlich rasch hob. Ebenso einflußreich war die
aͤllenthalben erfolgende Aufrichtung festerer staatlicher Gewalten auf viel größeren Ge—
bieten, einer geordneten Polizei, eines freien Verkehrs innerhalb der Staaten. In unserem
Jahrhundert fiel mit der Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit meist der ganze seit Jahr—
hunderten bestehende Vorzug der Städte für Gewerbe und Handel; Stadt und Land
wurden überall sich rechtlich gleichgestellt; die städtischen Mauern fielen, mit Ausnahme
einzelner Festungen, überall, in Preußen schon unter Friedrich Wilhelm J.; noch weniger
bedurften die Dorfer weiter solchen Schutzes: immer reiner und unbedingter konnten die
            
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