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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
sind, in der ewigen Dauer der Anstalten, in der ganz selbständigen Organisation, in
der Fähigkeit, die größten Talente zu gewinnen, die neueste und beste Technik anzu—
wenden, in der Belebung des Unternehmungsgeistes, in der Teilung des Risikos, in der
Heranziehung des kleinen Kapitals zu den Gewinnen des großen. Die Aktiengesellschaften
haben ein neues, gewissermaßen höheres Element in das Getriebe der Volkswirtschaft
eingeführt; die große Unternehmung in der Hand von Vertrauensmännern und Beamten
nähert sich der Gemeinde- und Staatsverwaltung; sie erhält den Charakter einer öffent—
lichen Anstalt, ihre Leiter werden sich allgemeiner Pflichten gegen die Gesamtheit mehr
und mehr bewußt, sie behandeln häufig ihre Arbeiter besser als Privatunternehmer,
erheben die tüchtigsten zu Beamten. Und wenn die Form zunächst am besten paßte auf
Geschäfte mit mechanisch gleichmäßigem Betrieb, an die sich schon allgemeine Interessen
knüpften, so zeigt doch die neueste Entwickelung ihre Ausdehnung auf alle möglichen
Handels⸗, Verkehrs- und Industriegeschäfte. Wo Staat und Kommune einen Teil des
Kapitals besitzen oder die Ernennung der wichtigsten Direktoren und Beamten sich
vorbehalten oder indirekt beherrschen, da werden die Aktiengesellschaften vollends ein
Mittelding zwischen öffentlicher, gemeinnütziger Verwaltung und Privatgeschäft. Bei
Staatsbanken, Eisenbahnen und sonst hat sich diese gemischte Organisationssorm ausgezeichnet
bewährt.
Eine gute, vollständige Statistik der Aktiengesellschaften giebt es nicht; aber doch
so zuverlässige Nachrichten, daß wir ihre allgemeine Zunahme und ebenso den großen
jährlichen Wechsel in ihrer Gründung, das rasche Verschwinden zahlreicher Neugründungen
übersehen können.
In Großbritannien und Irland zählte man Neugründungen: 1844 119, 1845
1520, 1848 123, 1852 464, 1865 1001, 1868 448, 1878 1207, 1878 836, 1886
1809; von 31951 in den Jahren 1844-86 gegründeten Gesellschaften bestanden 1886
noch 9471. Im Jahre 1884 zählte man 8692 mit 475, 1896 21228 mit 1145 Mill. F
Kapital. Im Jahre 1885 hatte R. Giffen das ganze Volksvermögen auf 10037 Mill. F
geschätzt; eine Annahme von 1887 geht dahin, ein Drittel des in der Industrie
angelegten Kapitals gehöre schon der Aktiensorm an. In Frankreich wurden 1840 -65
jährlich nicht über 1—53 Dutzend Altiengesellschaften errichtet, seither schwanken die
Zahlen der Neugründungen zwischen 300 und 1000.
Im preußischen Staate entstanden je in dem ganzen Zeitraume 1801 -25 16,
1826—-50 102, 1831- 70 295, 1870-74 857, 1876-883 1620, die Zahl der für
Deutschland im „Okonomist“ nachgewiesenen Aktiengesellschaften war im Gruͤnderjahre
1872 479, ging 1876—79 auf 42-45 zurück, stieg dann wieder bis 18883 auf 192,
war 1885 wieder bloß 70, 1889 360, 1894 92 und stieg seither wieder dauernd, 1899
auf 364; die Schwankungen entsprechen den Konjunkturen; das jährlich neu aufgelegte
Aktienkapital schwankte in den letzten 20 Jahren zwischen 856 und 800 -1000 Mull.
Mark. Für das Jahr 1883 schätzt der „Okonomist“ die bestehenden deutschen Gesellschaften
auf 1311 mit fast 4 Milliarden Kapital, für 1890 auf fast 3000 mit 5,6 Milliarden;
1900 dürften es 455000 mit 8-10 Milliarden sein. Wenn das deutsche Volksvermögen
175 —200 Milliarden Mark beträgt, so wären das etwa 50/0; es wären 100/0, die
doppelte Zahl, wenn die sämtlichen Eisenbahnen in Aktienhänden wären. Die öster—
reichischen Gesellschaften giebt Juraschek für 1866 auf 137 mit 689 Mill. fl., für 1893
auf 465 mit 1597 Mill. fl. an. Die deutsche Gewerbestatistik zählt 1895 über 6000
einzelne Betriebe (nicht Unternehmungen) von Aktien-, Aktienkommanditgesellschaften und
Gesellschaften mit beschräukter Haftung (darunter 4749 Aktienbetriebe) mit 0,» Mill.
Personen, also auf einen Betrieb 150 Personen. Über je 200 Personen beschäftigten
nur 3331 deutsche Gewerbebetriebe überhaupt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß diesfe
großen Betriebe mit über 200 Personen überwiegend einer dieser drei verwandten
Rechtsformen angehörten, in erster Linie Aktiengesellschaften waren.
145. Die neueren wirtschaftlichen Genossenschaften. Während die
Handelsgesellschaften die Formen darstellen, in welchen sich die höheren handel- und
gewerbetreibenden Klassen das mit gemeinsamem Besitz verbundene Zusammenwirken