Full text: Vorschule der Volkswirthschaft

von England. In Betreff jener 14 Mill. und der hinzugekomme— 
nen 475,000 8. Noten ist noch zu bemerken, daß dieselben nur in 
sofern unrepräsentirt sind, als sie nicht durch Baarvorrath im Be— 
sitze der Bank, sondern nur durch eine derselben von Seiten eines 
Dritten geschuldete Summe zu dieser Höhe (einschließlich gewisser 
öffentlichen Fonds) gedeckt sind — dieser Dritte ist allerdings der 
Staat, und die Sicherheit jener Emission liegt daher virtuell in dem 
Credite d. h. der Zahlungsfähigkeit des Staates. So fest und un⸗ 
erschütterlich dieser Credit nun auch sei, so kann dennoch der Fall 
eintreten, daß sich der Staat, oder nominell die Bank, in die Lage 
gesetzt sieht, seine Creditpapiere in größerer Masse gegen baares 
Geld einzulösen; diese Eventualität aber kann nur in Zeiten finan⸗ 
zieller oder commerzieller Bedrängniß eintreten und der Staat wird 
daher in der Regel die nöthigen Baarsummen nicht sogleich zu sei⸗ 
ner Verfügung haben; alsdann muß nothgedrungen der eine oder 
der andere dieser beiden Fälle eintreten. Entweder die Baarzahlung 
wird gänzlich suspendirt und die Noten erhalten einen Zwangs 
cours; in diesem Falle kann es nicht ausbleiben, daß, so gewiß auch 
die dereinstige Wiederaufnahme der Baarzahlung und so fest der 
Credit des Staates sei, dennoch früher oder später eine Entwerthung 
des Papieres Plaztz greift, da in solchen Krisen noch andere concur⸗ 
rirende Umstände eben dahin drängen, und eine allgemeine mehr 
oder weniger ernste und tiefgreifende Störung der Verkehrs. und 
Preisverhältnisse wird die Folge sein. Oder die Regierung ver⸗ 
schafft sich Behufs fortgesetzter Einlösung von außerhalb baares Geld, 
wie es Seitens der Bank von Frankreich kürzlich geschah; diese 
Operation wird aber stets mit bedeutendem Verluste verknüpft sein. 
Es ist daher von hoher Wichtigkeit, daß die Emission von Noten 
in solcher Weise stattfinde und geregelt werde, daß stets ein rich⸗ 
tiges Verhältniß in dem respektiven Betrage des geprägten und des 
Papiergeldes obwalte, und daher weder die eine, noch die andere 
jener Ebentualitäten Platz greifen könne. 
Die Durchschnittsposition der beiden Bankabtheilungen, wie 
Natur und Umfang der Geschäfte ergeben sich aus folgendem Wochen 
nachweise (vom 6. December 1856):
	        
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