Full text : Völkerrecht und Landesrecht

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dann als „mittelbar“ völkerrechtswidrig ansehen dürfen, wenn die
Exekutive, so lange er besteht, zufolge verfassungs- oder verwaltungsrechtlicher
 Bestimmungen ausser Stande ist, völkerrechtswidriges
 Verhalten zu vermeiden, d.h. wenn sie auf Grund
des Rechtssatzes völkerrechtlich Verbotenes thun oder völkerrechtlich
 Gebotenes unterlassen muss.!) Es ergiebt sich hieraus im
Gegensatze zum Inhalt des international unentbehrlichen Rechts,
dass der völkerrechtlich relevante Inhalt eines mittelbar völkerrechtswidrigen
 Landesrechtssatzes nicht, wie dort, in einer KErmächtigung,
 sondern stets. in Geboten oder Verboten an die
Organe der vollziehenden Gewalt bestehen wird. Ich muss auch
hier den Nachweis auf später versparen.?)

Exkurs.
(Zu Seite 309 Note 1.)

Auf den Fall Schnäbele habe ich hauptsächlich deshalb Bezug genommen,
weil er mir Gelegenheit giebt, die Reichsregierung gegen einen von angesehener
Seite erhobenen Vorwurf ungesetzlichen Verfahrens zu vertheidigen,
Es hiess in der Note des Grafen Bismarck an den französischen Botschafter
 Herbette vom 28. April 1887 (Staatsarchiv XLVIII S. 328 ff.), der Staatssekretär
 des Auswärtigen Amtes habe „den Befehl zur Freilassung Schnäbeles
von dem Kaiser erbeten“, der Kaiser habe „dahin zu entscheiden geruht, dass
in Betracht der völkerrechtlichen Motive, welche für unbedingte Sicherstellung
 internationaler Verhandlungen sprechen, der p. Schnäbele trotz seiner
Festnahme auf deutschem Gebiet und trotz der gegen ihn vorliegenden Schuldbeweise
 in Freiheit zu setzen sei“, Dieser allerdings nicht ganz einwandfreie
Passus hat v. Holtzendorff Veranlassung gegeben, das kaiserliche Ver«
fahren, unter Anerkennung seiner politischen Angemessenheit und der völkerrechtlich
 bedeutsamen Begründung — davon an anderer Stelle —, als „Aufhebung
 eines Haftbefehls durch direkte administrative Einmischung“, „im
Rahmen der bisherigen Gesetzgebung schwer unterzubringen“, als „reichsrechtlich
 bedenklich“ zu kritisiren. (Deutsche Revue. 13. Jahre. 2. Bd. S. 63f,

Erklärung bedeuten, dass infolge der — durchaus völkerrechtswidrigen —
Besetzung einiger Theile der Insel durch griechische Truppen Kreta nun
nicht mehr Ausland, sondern griechischer Boden sei, Der Entwurf kam kaum
bis zur ersten Lesung; wäre er Gesetz geworden, hätte man dieses um jener
Rechtsberühmung willen und als BRechtsberühmung völkerrechtswidrig
nennen können.
1) Deshalb ist der Rechtssatz, der den mittelbar völkerrechtswidrigen
aufhebt, international unentbehrlich. S. oben S. 301 f.
2) S. unten $ 16 unter II.
            
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