Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Gründung des deutschen Reiches, Erneuerung des Kaisertums. 139 
Neuordnung des Reiches aus; einheitlich und widerspruchslos, 
wie er in seiner Familie herrschte, wollte er durch die Glieder 
dieser Familie das Reich regieren. 
Es war eine erste Folge dieser Politik, daß die Herzogs— 
würde fast wieder den Charakter eines Amtes erhielt; die alten, 
scheinbar in dieser Macht erblichen Familien waren beseitigt; von 
den neuen Würdenträgern wußte man, wie ganz sie vom König 
abhingen. Eine zweite Folge war die thunlichst weitgehende 
Aufhebung der Hindernisse, die sich in naturalwirtschaftlichen 
Zeiten dem Bestande eines großen Reiches entgegenstellen. Was 
fristete dem zähen Partikularismus der Stämme, den ewigen 
Aufruhrgedanken der Großen im früheren Mittelalter das Leben, 
wenn nicht die Unmöglichkeit einer straffen, allgegenwärtigen, von 
Tag zu Tag zentral geleiteten und befruchteten Verwaltung? Sie 
war ausgeschlossen durch den gänzlichen Mangel an materiellen 
Verkehrsmitteln und an Verkehrswegen, vom rohen Straßenbau 
angefangen bis zu den subtilen Werkzeugen der Post, des Geldes 
und des Kredits. Den Ersatz dafür suchte König Otto jetzt im 
Familienzusammenhang der großen Würdenträger des Reiches. 
Hatte der Lehnseid die Herzöge nicht der Zentralstelle verbinden 
können, so war anzunehmen, daß das Hausinteresse und der 
Zwang gemeinsamer Familieninteressen dies eher vermöchten. 
Doch sorgte Otto gleichzeitig außerhalb des Bereiches 
der herzoglichen Pflichten auch für die Entwickelung einer 
königlichen Verwaltung in allen Stammesgebieten, die nur vom 
Könige persönlich in Amtesweise abhängen follte. Neben die 
Herzöge traten vielleicht damals als unmittelbare königliche 
Beamte die Pfalzgrafen zur Verwaltung und finanziellen Aus— 
beutung des Fiskalbesitzes, wie wohl auch als politische Instanzen 
zur Beobachtung der herzoglichen Amtsführung. Und mittelbar 
wenigstens gewann der König noch eine weitere Kontrollinstanz, 
indem er von jetzt ab alle Bischöfe in seinem Sinne ernannte, 
womit er allerdings auch die Grundlagen für ihre spätere fürst— 
liche Macht gelegt hat. 
Es waren gewaltige Schritte zur Einheit des Reiches; sie 
sicherten dem König eine bisher ungekannte Handhabung der 
Königsgewalt und eine erhöhte Verfügung über die nationalen
	        
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