Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Zweites Kapitel!. 
Nalivnales Geistesleben im 9. und 10. Jahr- 
hundert. 
Die weltgeschichtliche Aufgabe der fränkischen Monarchie 
der Merowingen und der Karlingen war es gewesen, eine erste 
Einwirkung des antiken und des christlichen Geistes auf die 
germanische Entwickelung anzubahnen. Zu diesem Zwecke be— 
durfte es keiner eigenartig entfalteten Verfassung dieser Reiche 
im Sinne einer tieferen politischen Organisation des Volkslebens. 
Eine solche Organisation ist in der That auch nur von Karl dem 
Großen versucht worden; im allgemeinen hat man sich mit einer 
Gewalt der Centralregierung im Sinne der Despotie begnügt. 
Allein eine solche Gewalt war an sich ungermanisch und 
konnte einen Teil ihres Rechtes nur aus römifcher Tradition 
ableiten. So hat es schon unter den Merowingen nicht an 
römischer Regierungsverfassung unter germanischer Form gefehlt; 
wie weit sie der Dynastie ins Blut gedrungen war, zeigt die 
entscheidende Rolle, die Frauen während des 6. und 7. Jahr⸗ 
hunderts wiederholt als Königinnen in ganz ungermanischer 
Weise gespielt haben. 
Mit der Stärkung des Königtums unter den Karlingen, 
weiter mit der Annahme des Kaisertums durch Karl den 
Dies Kapitel ist unter Anführung von Quellenbelegen zuerst in 
der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd.7 S. 1240 ab⸗ 
gedruckt worden.
	        
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