Zweites Kapitel!.
Nalivnales Geistesleben im 9. und 10. Jahr-
hundert.
Die weltgeschichtliche Aufgabe der fränkischen Monarchie
der Merowingen und der Karlingen war es gewesen, eine erste
Einwirkung des antiken und des christlichen Geistes auf die
germanische Entwickelung anzubahnen. Zu diesem Zwecke be—
durfte es keiner eigenartig entfalteten Verfassung dieser Reiche
im Sinne einer tieferen politischen Organisation des Volkslebens.
Eine solche Organisation ist in der That auch nur von Karl dem
Großen versucht worden; im allgemeinen hat man sich mit einer
Gewalt der Centralregierung im Sinne der Despotie begnügt.
Allein eine solche Gewalt war an sich ungermanisch und
konnte einen Teil ihres Rechtes nur aus römifcher Tradition
ableiten. So hat es schon unter den Merowingen nicht an
römischer Regierungsverfassung unter germanischer Form gefehlt;
wie weit sie der Dynastie ins Blut gedrungen war, zeigt die
entscheidende Rolle, die Frauen während des 6. und 7. Jahr⸗
hunderts wiederholt als Königinnen in ganz ungermanischer
Weise gespielt haben.
Mit der Stärkung des Königtums unter den Karlingen,
weiter mit der Annahme des Kaisertums durch Karl den
Dies Kapitel ist unter Anführung von Quellenbelegen zuerst in
der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd.7 S. 1240 ab⸗
gedruckt worden.