Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

330 Siebentes Buch. Zweites Kapitel. 
mit einem dünnen Nimbus des Wahrscheinlichen. König Heinrich 
ließ, wie manche Könige vor ihm in Baiern und sonstwo, eine 
Revifion des Reichsgutes vornehmen und befahl, solches Gut, 
das zu Unrecht abhanden gekommen war, dem Reiche wieder 
beizubringen: die Beteiligten sahen in der Durchführung des 
Befehls gewaltsame Konfiskation. Er ersetzte im Königsgericht 
auch auf sächsischem Boden das herkömmliche Beweisverfahren 
durch die sonst gebräuchliche Inquisition seitens Kundiger: man 
sprach von Beugung des alten Rechtes. Und indem man diese 
und verwandte Maßregeln des Königs auf eine bestimmte Ab— 
sicht zurückführte und als Ausfluß einer in sich geschlossenen 
Gesinnung ansah, fand man die besondere Stellung, die das 
Sachsenland seit den Tagen Heinrichs II. vertragsmäßig! ein— 
nahm, mißachtet, mit Füßen getreten, beseitigt. Eine dumpfe 
Unzufriedenheit bemächtigte sich des sächsischen Volkes. 
Und schon fand diese Unzufriedenheit Ausdruck und Fühlung 
in den besonderen Antipathieen und Sorgen des hohen sächsischen 
Adels. Unter Konrad II. hatte der Laienadel sich an der 
Regierung des Reiches in mindestens gleicher Bedeutung neben 
den Bischöfen beteiligt: das war auch den sächsischen Fürsten 
zu gute gekommen. Demgegenüber hatte schon die Zeit Hein— 
richs III. eine Verschlechterung gebracht; die Bischöfe waren 
wieder in den Vordergrund getreten, und unter Heinrich IV. 
hatte sich das zunächst nicht geändert: eben gegen das Pfaffen— 
—A 
verkörperte, waren die Beschlüsse von Tribur gemünzt gewesen. 
Indes, die Vertreibung Adalberts von der Seite des Königs 
kam keineswegs den Fürsten zu gute. Vielmehr hatte Heinrich 
sich gewöhnt, schon neben den Bischöfen eine Reihe freier Herren 
und hervorragender Dienstmannen des Reiches als nächste Be— 
amte und Freunde um sich zu sehen. Die traten nunmehr zum 
größten Teile die Führung auch der verantwortlichsten Reichs— 
geschäfte an; eine gesellschaftliche Schicht, die bisher als unter— 
geordnet betrachtet worden war, erschien vor allem im Besitze 
S. oben S. 250.
	        
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