Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

588 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
direktorium“ vom 20. Dezember 1722. Diese Instruktion ver— 
schmolz, wie schon der Titel der durch sie eingeführten Behörde 
besagt, die bisherigen beiden obersten Instanzen zu einer; am 
19. Januar 1723 fiel der „Donnerschlag“, wie Friedrich 
Wilhelm J. seine Instruktion nannte, auf die Häupter der 
Räte beider Behörden; und bald trat das Generaldirektorium, 
wie man die neue einheitliche Oberinstanz bald abkürzend 
nannte, ins Leben. 
Damit war denn für die gesamte innere Verwaltung eine 
einzige große Zentralbehörde mit allein ihr untergeordneten 
Mittel- und Unterbehörden geschaffen: erst jetzt konnte des 
Königs Befehl gewiß sein, im Lande unverzügliche und ein— 
deutige Ausführung zu finden. Zugleich aber hatte der König 
schon längst begonnen, die Kontrolle für die neue Verwaltung 
nach der finanziellen Seite hin, die besonders der Aufsicht be— 
dürftig war, zu begründen. Bereits im Jahre 1714 war für 
die beiden noch miteinander konkurrierenden Behörden die 
Generalrechenkammer errichtet worden; und dem war 1721 
und 1722 die Gründung einer ostpreußischen und einer magde— 
burgischen Provinzialrechenkammer gefolgt. Freilich blieben das 
immer noch unvollkommene Behörden; die finanzielle Kontrolle 
der unteren Instanzen lag ihnen noch nicht ob; so war z. B. 
vor allem die Prüfung der Akziserechnungen nach wie vor 
Sache der Steuerkommissarien und entbehrte damit tatsächlich 
des nötigen Fundamentes. Erst vom Jahre 1768 ab gingen 
auch die Spezialrechnungen an die Oberrechenkammer und 
wurde damit wenigstens die notwendigste Kontrolle der in— 
zwischen mächtig emporgeblühten Bureaukratie erreicht. 
Außer der inneren Verwaltung aber war es namentlich 
das Heerwesen, dem Friedrich Wilhelm J. seine Sorge zu⸗ 
wandte. Hier war allerdings der miles perpetuus, wie früher 
erzählt, schon durch den Großen Kurfürsten begründet worden. 
Aber bei der Durchführung des Gedankens des stehenden Sold⸗ 
heeres war man doch in Preußen wie anderwärts bald auf 
S. oben S. 650 ff.
	        
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