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biefcr Geldmittel bleibt aber den Gemeinden überlassen, weil sie an
Ort und Stelle rechtzeitig die Unterstützung zu gewahren und allein
richtig zu entscheiden vermögen, ob diese in dem einen Falle durch Geld,
in dem andern durch Naturalverpfleguug u. s. w. stattfinden soll. Die
Alterskassen zahlen jedoch diese Beiträge an die Gemeinden nur auf
Rechnung der Altcrsbank resp. des Reichs, denn die Beiträge bilden
ja einen Theil der Selbsthülfe, welche mit den Beiträgen der Arbeiter
zusammen das Hauptkapital (47 event. 63 Millionen Mark) zur Zah
lung der Altersrenten gründet.
Dieser zweite Vorschlag legt dem Reich zeitweise eine jährliche
Ausgabe von 5 resp. 10 Millionen Mark auf, wie wir später aus
führlicher angeben werden. Auch diese Summe läßt sich, je nach der
Geldbewilligung auf die Hälfte oder ein Drittel ermäßigen, indem
die Alterskassen von den eingezahlten Beiträgen der Arbeitgeber nur
die Hälfte oder ein Drittel au die Gemeinden auszahlen.
Wir haben diese beiden Vorschläge für eine möglichst vollstän
dige Lösung der obigen Aufgabe vorangestellt, aber auch sogleich
den Weg zur Ermäßigung ihrer Kosten angegeben indessen befür
worten wir eine ausreichende Bewilligung der Geldmittel, weil jene
Kosten von den kleinen Gemeinde-Verbänden, selbst mit Beihülfe der
Privat-Wohlthätigkeit, bisher nur schwer getragen wurden und jetzt
den Gemeinden durch jene Vorschläge möglichst vollständig abgenommen
resp. durch Ucbertragung auf den Reichsverband gleichmäßig verteilt
werden sollen.
Der ersterwähnte Vorschlag würde dem Reich nach Kretschmann
(&. 68 bis 68) 240 Millionen Mark kosten. Diese wären durch eine
amortisirbare Anleihe zu decken, weil die Wohlthat dieser Maßregel
auch unseren Nachkommen zu gute kommt. Der zweite Vorschlag
würde, da wir die vom Reich dauernd zu gewährende Beihülfe
von 35 event. 19 Millionen Mark nach der Begründung des achten
Grundsatzes hier nicht mit einrechnen können, — dem Reich nach der
Beilage No. XI zeitweise, nämlich in den ersten 25 Jahren 5 Millionen,
alsdann noch 19 Jahre 10 Millionen kosten. Die 5 Millionen btlbcn-^*,.
Die von den Alterskassen vorschußweise an die Gemeinden gezahlte
Beihülfe und die 10 Millionen werden teilweise zu demselben Zweck,
teilweise zur Zahlung von Altersrenten verwendet, weil die Beiträge
von 12 Arbeiter-Jahrgängen erlassen und der Altcrsbank resp. dem
Reich zur Last gelegt wurden, lind weil von diesen zwölf Jahr
gängen bereits nach 25 Jahren der erste Jahrgang (welcher mit dem
kosten Lebensjahre in die Altersbank ausgenommen wird) das 56ste
resp. Rentcn-Empfangsiahr erreicht. Nach Ablauf der erwähnten 25
i .19 — 44 Jahre ist die ältere Arbeiter-Generation bis auf eine
geringe Zahl ausgestorben und hiermit hört die temporäre Beihülfe
des Reichs auf. Alsdann tritt die in den vorigen Abschnitten vorge
schlagene Altersversicherung für sämmtliche Alten und Witwen vom
56sten bis 101 sten Jahre in Wirksamkeit und zwar — wir wiederholen
— aus dem durch die Beiträge herangewachsenen Kapital der Selbst-
hülfe von rund 47 event. 63 Millionen und aus den 35 event.
Ill Millionen Mark, welche letztere von den kleinen Gemeinde-Verbänden
allein, ohne Zuhülfenahme der Privatwohlthätigkeit nicht aufgebracht