fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

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Aufgaben entbehrt, leicht in Unthätigkeit versinkt. Es gibt eine Reihe 
von Dingen, für welche man nicht eine Sitzung anberaumen wird, die 
aber wohl Erörterung und Abhülfe sinden werden, wenn man ein 90W 
zur Berathung zusammen sitzt. Endlich kennen die Vorstandsmitglieder 
der Krankenkasse die Familien-Verhältnisse der Arbeiter besser 
indem die Krankenbesuche, die an sie gestellten Unterstûtzungs-Ş' 
sprüche und deren Prüfung sie mit denselben vertraut machen. Die Fabrik 
krankenkasse ist überhaupt die beste Schule der Selb st ver waltu ng- 
hier hat sich dieselbe auch überall bewährt: um so mehr sollte diese auch 
die Grundlage zum weitern Ausbau der „Selbstverwaltung" im Sinne 
des „Arbeiter-Ausschusses" bilden. 
Wenn der Krankenkassen-Vorstand einfach auch mit den Aufgab^ 
des Aeltesten-Rathes betraut wird, so ist auch die Zusammensetzn^ 
desselben schon gesetzlich gegeben. Wenn das Aeltesten-Collegium 
gesondert constituirt wird, so würden wir beschränkende Bestimmung^ 
bezüglich des passiven Wahlrechts: daß z. B. nur großjährige, mindestes 
zwei Jahre in der Fabrik beschäftigte Arbeiter wählbar seien, für nM 
berechtigt erachten. Damit eine gewisse Tradition sich bilde in de\ 
Verwaltung, empfiehlt es sich, daß immer nur höchstens die Hälfte slll | 
ein Mal ausscheidet. Wenn der Arbeitgeber an den Sitzungen them 
nimmt, — und das ist ja der Zweck der Institution, Fühlung mit d^ 
Arbeitern zu gewinnen — so wird derselbe auch naturgemäß den Vors'p 
führen; dagegen sollte er sich der Abstimmung und aller persönlich^ 
Einwirkung auf die Mitglieder, die über die einfache Darlegung 
Anschauungen hinausgeht, enthalten. Er hat ja in letzter Instas 
das Recht, die Annahme resp. Genehmigung der ganzen Besckstķ 
zu verweigern — also ein Recht, was über das Recht der Mita 
stimmung weit hinaus geht. Wir halten es auch mit Herrn Oechm 
Häuser für unrichtig, den Vorstand aus theils von den Arbeitern 0 C 
wählten, theils vom Arbeitgeber ernannten Mitgliedern zusannne» 
zusetzen, da damit ein Gegensatz in die Organisation hineingetrag^ 
wird, indem ein Theil mehr für die Arbeiter, der andere Theil nieh 
für den Arbeitgeber und seine Ansichten eintreten zu müssen glaubt, J 11 
die ernannten Mitglieder schon von vornherein mit Mißtrauen angeseh^ 
werden. Anders ist es auch hier, wenn etwa der Werkmeister oder Ob^, 
meister als geborenes Mitglied dem Collegium angehört, — das 1 
wieder der gegebenen Stellung desselben entsprechend. Wir sehen aU 
nicht ein, weshalb die Meister nicht wählbar sein sollten: wenn * 
Abstimmung eine geheime ist, und die Arbeiter einem Meister 7 
Vertrauen schenken, mit der Vertretung ihrer Interessen betrauen, so ^ 
das nur erfreulich; nur könnte ja vorhergesehen werden, daß wenigst^
	        
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