Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND.  —  Hannover  (Finanzen).

—  90  in  englischen  3proc.  Stocks  angelegten  Capitals  von  600,000  £
(4’080,000  Thlr.),  und  ferner  Zinsen  eines  »Schatullencapitals«  von
2’400,000.  Dies,  sammt  dem  Wer  the  nicht  angerechneter  Staatsgüter,
dürfte  den  wirkl.  Genuss  des  Hofes  auf  etwa  950,000  Thlr.  bringen.  —
Das  Kriegswesen  kostete  noch  1855  blos  1’590,000,  also  über  eine  Million ­
  weniger  als  jetzt.  Auch  erforderte  die  Schuld  »Passivetat«  damals
nicht  über  1’965,370.  Die  Civilbesoldungen,  1853  3’318,000  Thlr.,
wurden  schon  1856  mit  einemmale  um  fast  300,000  Thlr.  erhöht,  namentlich ­
  die  Ministergehalte  von  4000  auf  6000  Thlr.  hinaufgesetzt  (vorläufig ­
  sogar  ohne  Genehmigung  der  Kammern)  ,  und  gleichzeitig  die
Summe  der  Pensionen  um  59,050  Thlr.  vermehrt.  Demnach  kosten  die
Civilbeamten  in  diesem  gering  bevölkerten  Lande  (nach  Stüve)  wenigstens ­
  3'620,000  Thlr.!  —  Allerdings  ist  es  nicht  unbedingt  massgebend,
wenn  sich  die  Schlussziifer  des  Budgets  in  wenigen  Jahren  mehr  als  verdoppelt ­
  hat  (das  Budget  v.  18»%,  schloss  ab  mit  9'OTO,235  Thlr.  Einn.,
8  612,517  Ausg.  und  457,718  üeberschuss).  Es  wurde  neml.  eine  andere ­
  Berechnungsweise  eingeführt.  Das  wahre  Verhältniss  ist  ersichtlich
aus  einer  vom  h  inanzminist.  den  Ständen  (neben  der  jetzigen  Budgets—
berechnung)  vorgelegten  Uebersicht  in  früherer  Weise,  wonach  nur  die
Nettosummen  eingetragen  sind,  ohne  Productions-,  Erhebungs-  und
Betriebskosten.  Darnach  würden  sich  die  Ziffern  folgendermassen  stellen  ;

Unter  dem  Ministerium  Borries  wurden  wegen  der  ausserordentl.  gesteigerten ­
  Anforderungen  für  den  Hof,  das  Militär  und  die  Beamtengehalte,
sämmtliche  directe  Steuern,  zum  Theil  erheblich,  erhöht,  mit  den  bezeichnenden ­
  Ausnahmen  der  Grund-  (!)  und  der  Besoldungssteuer.  Die
Steuerlast  wird  als  nicht  geradezu  drückend  geschildert,  sie  treffe  aber
namentlich  das  städtische  Gewerbe  schon  ziemlich  hoch.  Die  bisherige
günstige  Lage  des  Haushalts  beruht  vornemlich  auf  der  Ertragserhöhung
der  bedeutenden  Staatsforsten,  auf  den  ansehnl.  Einnahmen  von  Eisenbahnen ­
  und  auf  dem  Zollpräcipuum  von  rund  1'25ü,0<»0  Thlr.  Letztes
vermindert  sich  aber  vom  J.  1866  an  durch  die  neuen  Zollvereinsverträge
auf  5—600,000  Thlr.  Dagegen  hat  die  Regierung  durch  dieselben  Verträge ­
  sich  zu  einer  Erhöhung  der  Branntweinsteuer  um  etwa  250,000
Thlr.  und  ferner  auch  zu  einer  Erhöhung  der  (im  J.  18"%,  nur  164  552
Thlr.  ertragenden)  Salzsteuer  um  heil.  450,000  Thlr.  verpflichtet.  (Den
Ständen  ist  dieser  Vertrag  noch  nicht  vorgelegt.)
Der  verhältnissmässig  geringe  Ausgabeposten  für  das  Cultusministerium
  erklärt  sich  daraus,  dass  aus  den  eingezogenen  Klöstern  und
Stiften  ein  gesondert  verwalteter  sog.  Klosterfonds  für  Kirchen-  und
Schulausgaben  und  für  milde  Zwecke  gebildet  ward,  welcher  z.  B.  im  J.
18  «Ves  für  die  Universität,  Kirchen  und  Schulen  278,529  Thlr.  verausgabte. ­
  —  Durch  Ablösung  des  Stader  Zolls  erhält  Hannover  3’100,000
Thlr.,  wozu  Grossbritanien  und  Hamburg  jedes  %  beigetragen  haben.
Von  dieser  Summe  waren  am  1.  Juli  1863  2  987,427  Thlr.  bereits  abgetragen. ­


Einnahmen  ll’28o,587
Ausgaben  11’543,8S7

18“/««
11’.307,030  Thlr.
11’303,530  -
            
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