278 DEUTSCHLAND. —Mecklenburg-Schwerin Militär, Sociale,s).
Civiladminlstration : letztere betragen noch nicht % Mill. Th Ir., die für
das grossherzogliche Haus hingegen über eine halbe Mill., mehr also,
als die (frühere) Civilliste des Königs von Sachsen.« (Reden.)
Schulden. Nach (Wiggers) »Staatskunde von Mecklenburg« betru
gen dieselben 18<)0 &’843,944 Thlr., neml.: Landesschulden r4b8,944,
fürstliche 7’200,000, ständische 175,000 Thlr.
Finanzgeschichtliches. Herzog Karl Leopold (f 1747, brachte mit
seinen russischen Hülfstruppen unsägliches Elend über das Land. Die
Reichsprozesskosten betrugen über 300,000, die Executionskosten
r 100,000 Thlr. N%. Landestheile mussten an Preussen und Kurbraun
schweig verpfändet werden. 17^%g löste die Reluitionscommission die
1734 an letztes verpfändeten 8 Domänenämter mit 1’535,000 Thlr. wie
der ein. Der erste Reichskrieg gegen die franz. Republik kostete 2 70,000,
die »bewaifnete Neutralität« bis zum Lüneviller Frieden 1'200,000Thlr.
Dennoch waren die Schulden im J. 1803 bis auf 495,000 Thlr. getilgt.
Der Kriegsschaden des Landes vom Oct. 1800 bis Febr. 1807 betrug
7’218,000 Thlr. — Von den franz. Contributionsgeldern erhielt Schwe
rin 2’1 50,000 Fr.
Militär. Conscription mit Stellvertretung ; 0jährige Dienstzeit. Unter
den Officieren (1859, nach Steubel) 107 Adelige und nur 20 Bürgerl.,
ein Missverhältniss, wie es nirgends sonst vorkommt. Bestand : 5,370 M.
Haupt- und 1 194 Ersatz-Contingent, zus. 0504.
Infanterie; 1 Grenadier-, 3 Musketier-und 1 leicht. Bataill. . . . 4210 M.
Carallerie; 1 Dragonerreg. von 4 Escadr 072 -
Artillerie: 2 Bat. mit l(i Geschützen und 1 Pionierabtheilung, zus. . 482 -
Sociale Verhältnisse. Mecklenburg ist der einzige Staat in Deutsch
land, in welchem die franz. Revolution fast keine socialen Aenderungen
hervorgebracht hat. Das Feudalwesen dauert fort; obwol die Jahre 1848
und 49 dasselbe zu erschüttern anfingen, so befestigten doch die Bun
destagsbeschbisse die alten Zustände. Die Rittergutsbesitzer üben wahre
Souveränitätsrechte ; die Lage des Landvolkes ist die elendeste. Länger
als irgendwo in Deutschland, nemlich bis 1820, währte die Leibeigen
schaft fort, der die Mehrzahl der Einwohner unterlag. .Auch später bes
serten sich deren Verhältnisse wenig. Ausser den Stadtgebieten gibt es
zunächst 054 Rittergutsbesitzer. Mit ihnen nehmen an dem Grundbe
sitze etwa 1 002 Erbpächter Theil, 0103 Bauern, die an den Boden eigent
lich kein dingliches Recht haben, und endlich etwa 0590 Bündner, die
meistens nur wenige Aecker, aber mit dinglichem Rechte, besitzen. Die
Zahl der Grundbesitzer ist also klein — 15,085 unter 308,118 Land
leuten. wovon nur 030 vollkommen freie Eigenthümer sind. Selbst diese
mit Schulden belasteten Rittergutsbesitzer befinden sich in keiner allzu
behaglichen Lage. (1834 war ihre Schuldenmasse 23’855,994 , 1819
dagegen 30’503,780). — Die Güter der Ritter und die von 0 Bauern
schaften umfassen 103 Q.-Meil., jene der Domänen und Klöster 1 13.
Dieses ganze Areal ist dem Eigenthumserwerbe der Bauern entzogen.
Das Ge werbe wesen wird durch die beiden entschiedensten prin-
cipiellen Gegensätze eigenthümlich beherrscht: einerseits der massloseste
Gewerbe zwang, anderseits eine fast vollständige Handelsfreiheit
nach Aussen ! Auf dem Lande darf Niemand ein Gewerbe treiben, ausser