Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

GRIECHENLAND. — Finanzen. 
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Colonien Englands zustehen. Daher beständiges Verlangen einer Ver 
einigung mit Griechenland. 
Finanzen. Dieselben sind seit dem Bestehen des Staates in voll 
ständiger Zerrüttung. Für 1864 waren die Einnahmen auf 23’348,685 
Drachmen geschätzt; die gleiche Summe ward für 1865 angenommen, 
doch mit einer durch die Vereinigung der ionischen Inseln eiyielten Ver 
mehrung von 4*805,000. Die Ausgaben, im Vorjahre zu 22*233,118 
Drachmen veranschlagt, erhöhen sich nunmehr auf 27 965,874 Drach 
men. Von der Ausgabenvermehrung kommen nur 3*648,911 auf die 
ionischen Inseln, der Rest kommt dem frühem Griechenland zu gut. — 
Von der Ausgabesumme erfordert das Militärwesen allein 5 374,529 
Drachmen. Was die Einnahme betrifft, so ist jedoch zu bemerken, dass 
die wirklich eingehenden Summen weit hinter dem Voranschläge zurück 
zubleiben pflegen. In dem Budget für 1861 war der Bedarf für die Civil- 
liste mit 1 Mill., für das Landheer mit 6*038,696, Marine mit 2*131,958 
veranschlagt. Nach einem Uebereinkommen der Schutzmächte soll dieCi- 
villiste, durch Verzichten dieser Mächte auf einen entsprechenden Theil 
ihrer Zinsforderung, um 12,000 £ erhöht worden sein. (Der König wäre 
aber damit blos ein apanagirter Prinz jener fremden Regierungen gewor 
den !) Da sich auch die Finanzverhältnisse der ionischen Inseln keines 
wegs in blühender Lage befanden, so ist nicht abzusehen, in welcher 
Weise nunmehr sofort ein befriedigendes Verhältniss hergestellt werden 
könnte.*) 
Aus einer officiellen Zusammenstellung entnehmen wir folgende 
Thatsache: Von Errichtung der Monarchie im Jahre 1833 bis Ende 1862 
beliefen sich • 
Die ordentl. Einkünfte Griechenlands auf • - i 
Der Ertrag der Anlehen und die Vorschüsse der Schutzmächte 14ä 110,144 
Zusammen 603*221,206 
470*032,402 
Die Verwaltungsausgaben 
Die Zahlungen auf die Schuld ^ ' 
*826,^0 
Zusammen 597*858,931 
Dabei hat man aber eben die Verpflichtungen für die Schuld nur 
zum kleinsten Theile erfüllt, im Wesentlichen die Schutzmächte Vor 
schüsse leisten lassen. 
*) Eine unbefangene Würdigung der Verhältnisse wird zu der Ansicht 
führen, dass Griechenland, zumal bei der geringen Entwickelung seines lioden- 
anbaues und seiner Gewerbsindustrie, — die Kosten einer Holhaltung, eines 
ausgebildeten Beamtenthums und eines stehenden Heeres zu erschwingen ment 
vermöge. Der Bau des königl. Palastes in Athen allein soll, nach laylor, zwei 
Mill. Dollars gekostet haben. Eine Einrichtung, welche dem Lande, seinen Zu 
ständen und Mitteln entsprechen sollte, hätte auf ähnlichen G^ndlagen be 
ruhen müssen, wie wir dieselben in der Schweiz mit den schönst^ Ergeb 
nissen finden: eine Föderativrepublik, in welcher, von der Gemeinde 
ausgehend, dann zum Kantone aufsteigend, die unmittelbar Betheiligten m ein 
facher Weise sich selbst regieren; wobei nur dasNothwendige centralisirt, 
kein Hof, kein kostspieliges Beamtenthum, noch ein stehendes Heer vorhanden 
Wäre, wie es auch gerade der ganzen historischen Entwicklung, den glorreichsten 
Erinnerungen aus den Zeiten des alten Hellenenthums allein entspräche.
	        
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