Full text : Währung und Handel

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gen  müsste,  als  etwas  a  priori  Gegebenes,  gar  nicht  erst  zu
Suchendes  hingestellt.  Und  als  dieses  a  priori  Gegebene  wird
insbesojidere  in  Oesterreich  vielseitig  gerade  die  Werthrelation
des  lateinischen  ]\[ünzbundes  angesehen.  Gründe  dafür  sind
bisher  allerdings  nicht  angegeben  worden,  und  sofern  dies  versucht ­
  wurde,  beruhten  die  Gründe  auf  so  falschen  Voraussetzungen, ­
  die  Prämissen,  auf  denen  weitergebaut  wurde,  waren
in  Wahrheit  so  gegenstandslos,  dass  man  glauben  sollte,  es
bedürfe  nur  der  einfachen  Constatirung  der  thatsächlichen
Verhältnisse,  nm  diese  Ansicht  zu  widerlegen.  Trotzdem  hält
^  sich  dieselbe  mit  merkwürdiger  Zähigkeit  fest,  und  es  ist
daher  noth  wendig,  sie  eingehend  zu  widerlegen.
]\lit  Jenen  zu  rechten,  welche  die  Werthrelation  von  •
lõVí  %u  1  gleichsam  als  etwas  von  der  Natur  Gegebenes,
ewig  1  Ja  gewesenes  ansehen,  das  anders  gar  nicht  sein  könne
—  wird  wohl  nicht  nöthig  sein.  Um  dies  zu  widerlegen,  wird
es  genügen,  auf  das  erste  Capitel  hinzuweisen,  wo  nachgewiesen ­
  wurde,  welch’  colossalen  Schwankungen  die  Werthrelation ­
  zwischen  Gold  und  Silber  im  historischen  Verlaufe  ausgesetzt
  war,  wie  nicht  nur  der  Geldmarkt,  sondern  auch  die
Gesetzgebungen  verschiedener  Staaten  alter  und  neuerer  Zeit
wiederholt  alle  erdenklichen  Werthrelationen  acceptirten  und
wie  überhaupt  die  sogenannte  lateinische  Werth  relation  durchaus ­
  keinen  Vorzug  vor  jeder  beliebigen  anderen  besitzt,  es  sei
denn  den,  dass  sie  von  einem  sehr  grossen  Verkehrsgebiete  durch
verhiiltnissmässig  lange  Zeit  festgehalten  wurde.  Aber  diese
lateinische  Werthrelation  ist  dadurch  selbstverständlich  für
jene  Staaten,  die  dem  lateinischen  Münzbunde  nicht  ausdrücklich ­
  beigetreten  sind,  ebensoVvenig  rechtsverbindlich,
als  es  irgend  eine  andere  von  einem  anderen  Staate
anfgestellte  Werthrelation  für  den  lateinischen  Münzbund
sein  kann.
Wichtiger  erscheint  schon  das  Argument,  dass  Deutschland, ­
  als  es  zur  Goldwährung  überging,  diese  lateinische  Werth-  j
relation  factisch  acceptirte  und  dass  darin  gleichsam  ein  Präjudiz ­
  für  alle  anderen  Staaten  geschaffen  sei,  die  Deutschlands
Beispiele  im  Währungswechsel  folgen.  Doch  ganz  abgesehen
davon,  dass  ein  solches  Präjudiz  für  die  anderen  Staaten  im
            
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