Full text : Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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dürfen,  so  werden  voraussichtlich  die  Frühjahrsverladiingen
  noch  sehr  viel  umfangreicher  werden,  als  sie
es  bereits  sind.  Nach  der  früheren  vom  Oberhause
aber  abgeänderten  Fassung  des  Englischen  Gesetzes
hätten  unsere  Schifte  wenigstens  vom  16.  März  ab  mit
Holz  in  Deckslast  nach  England  ausgehen  dürfen;  nach
der  jetzigen  Fassung  wird  dies  kaum  vor  dem  1.  April
zulässig  sein.  Es  ist  das  ein  so  später  Termin  für  den
Beginn  der  Holzverschilfungen,  wie  wir  ihn  bisher  nur
nach  ungewöhnlich  langem  Winter  und  später  Schiflffahrtseröftnung
  kennen.  In  der  Kegel  pflegen  die  in
Danzig  und  anderen  Ostseehäfen  überwinternden  Schiffe
schon  im  Laufe  des  März  beladen  und  expedirt  zu
werden.  Diese  Schiffe  werden  nun  durch  den  späten
Frühjahrstermin  des  §  24  in  die  üble  Lage  versetzt,
entweder  statt  der  gewöhnlichen  drei  nur  zwei  Reisen
machen  zu  können,  oder  ungewöhnlich  spät  nach  hier
in  Winterhafen  zu  kommen  und  sich  den  gefährlichen
Winterstürmen  der  Ostsee  aussetzen  zu  müssen.  —
Welche  Wunderlichkeiten  sich  übrigens  aus  der
veränderten  Fassung  des  §  24  ergeben,  mag  daraus  ersehen ­
  werden,  dass  nach  dieser  Fassung  für  Seereisen
zwischen  Nordamerika  und  England  Deckladungen  etwa
einen  Monat  früher  zulässig  sind  als  für  Reisen  zwischen
der  Ostsee  und  England.  Wenn  die  durchschnittliche
Dauer  einer  Reise  von  einem  Holzhafen  Nordamerikas
nach  London  auf  45  Tage,  die  gewöhnliche  Dauer  einer
Reise  von  Stettin  nach  London  auf  15  Tage  angenommen
wird,  so  kann  ein  Schiff  schon  nach  dem  2.  März  mit
Balken  u.  s.  w.  als  Deckladung  über  den  Atlantischen
Ozean  gehen,  während  es  eine  Reise  von  Stettin  nach
der  Englischen  Ostküste  erst  dreissig  Tage  später  antreten
  darf!  —  —
Wir  haben  uns  in  den  vorstehenden  Ausführungen
im  Wesentlichen  darauf  beschränkt,  diejenigen  Aendc-
            
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