Full text : Die Britische Merchant Shipping Act, 1876, und ihre Einwirkung auf die Deutschen Handels- und Schiffahrts-Verhältnisse

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rungeii  zu  erörtern  und  zu  kritisiren,  welche  der  8  24
gegen  die  frühere  Vorlage  durch  die  Berathung  ini
linghechen  Oberhause  erfahren  hat.  Wir  glauben,  dargethan
  zu  haben,  dass  diese  Aenderungen,  wenigstens
soweit  die  durch  das  neue  Gesetz  berührten  Deutschen
Handels-  und  Schiffahrts-Interessen  in  Betracht  kommen,
keine  Verbesserungen  der  früheren  Vorlage  sind,  dass
sie  dieselbe  vielmehr  in  mehr  als  einer  Hinsicht  noch
verschlechtert  haben.  Was  nun  im  Uebrigen  die  eigen-Ihiimhche
  Auffassung  internationaler  Kechtsverhiiltnissc
betrifft,  wie  dieselbe  im  §  24,  wie  überhaupt  in  der
ganzen  Anwendung  der  Mefchanl  .V/iip/iii,,,  yld  auf
nichtenglische  Schifte,  zum  Ausdruck  gekommen  ist,  —
was  ferner  die  zahlreichen  und  auffälligen  rnkonse,,ue,lzcn
dieses  Gesetzes  angeht,  durch  welche  dessen  angeblich
nur  humane  Tendenz  aus  Gründen  eines  rücksichtslosen
Konkurrenz,ntcresses  durchbrochen  ist,  _  so  können
wir  von  muer  wiederholten  Erörterung  derselben  absehen
  und  uns  auf  die  eingehenden  Ausführungen
unserer  ersten  Denkschrift  beziehen,  welche  ia  auch
vom  hohen  Reichskanzler  -  Amte  im  Wesentlichen  als
zutreftend  anerkannt  sind.
Wir  schliessen  daher,  indem  wir  die  bereits  oben
vorgetragenen  Anträge  hier  nochmals  ziisammenfässen
mit  der  ganz  gehorsamen  Bitte:
„Hohes  Reichskanzler-Amt  wolle
1)  beim  ßundesrathe  und  Reichstage  eine  Abänderung
Jes  §  105  der  Seemanns  -  Ordnung  beantragen,
dahingehend,  dass  nach  den  Worten  „vor  einem
fremden  Gerichte“  eingeschaltet  werde  „oder
einer  fremden  Behörde“;  —
-)  Von  der  Kgl.  Grossbritanischen  Regierung  eine
authentische  Auskunft  darüber  zu  erlangen  suchen,
a)  welche  einzelnen  Holzwaaren  in  §  24  der
Merchaiil  Shipping  Acl  unter  den  sub  a.  u.  c.
            
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